Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Eine Onlinebeantragung ist aus rechtlichem Gründen leider nicht möglich.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über die "Online-Terminvergabe".
Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen).
Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jede*n deutsche*n Staatsangehörige*n eine Ausweispflicht, die nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.
- Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
- Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine erhöhte Gebühr zu entrichten ist.
Allgemeine Hinweise:
- Fingerabdrücke sind ab dem 02.08.2021 PFLICHT!
- Wenn der Ausweis kurzfristig benötigt wird, kann zusätzlich zum normalen Personalausweis ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Er ist drei Monate gültig.
Online-Ausweisfunktion:
- Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss der vorläufige 5-stellige PIN durch einen 6-stelligen PIN Ihrer Wahl ersetzt werden.
Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises (erstmalig gebührenfrei) bzw. am PC, Tablet oder Smartphone mithilfe eines geeigneten Lesegeräts vornehmen. - Wenn Sie den Online-Ausweis nutzen möchten, ihn aber erst noch aktivieren müssen, können Sie das online auf der Internetseite
www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mit
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten den Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Fotomustertafel der Bundesdruckerei (siehe Downloads)
- Personenstandsurkunde
- Geburtsurkunde (wenn Sie ledig sind) oder
- Heiratsurkunde und falls vorhanden ein Namensänderungsnachweis (wenn Sie verheiratet oder geschieden sind)
- bei unter 16-jährigen ist die schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein
- gegebenenfalls ein Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (z.B. Vertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde, nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro)
Anforderungen an das Lichtbild:
- schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimetern im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (siehe Downloads).
Formulare
Hinweise für Spenge
Voraussetzungen
Hinweise für Spenge
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Spenge
Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Hinweise für Spenge
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
Hinweise für Spenge
Es werden folgende Gebühren erhoben:
- für einen Personalausweis an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe von 37,00 Euro
- für einen Personalausweis an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 22,80 Euro und
- für einen vorläufigen Personalausweis in Höhe von 10,00 Euro.
Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Spenge
Weitere Informationen
Hinweise für Spenge
Gültigkeit eines Personalausweises
- Allgemein ist ein Personalausweis 10 Jahre gültig.
- Bei Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis 6 Jahre gültig
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.08.2021
Stichwörter
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