Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Herford
Ab dem 16. Lebensjahr muss jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweispapieres sein. Für den Aufenthalt in Deutschland und im europäischen Ausland genügt ein Personalausweis. Die Bearbeitung dauert zwei bis drei Wochen. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre.
- Wenn der Ausweis kurzfristig benötigt wird, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Er ist drei Monate gültig.
- Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden. (Gilt auch für Kinder und Jugendliche)
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.
In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz geregelt.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum Personalausweis finden Sie auch auf dem Personalausweisportal.
Digital sicher mit dem Personalausweis unterwegs: das Bundesministerium informiert
Braille-Aufkleber:
Die Einführung dieser Braille-Aufkleber soll Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung künftig die Unterscheidung von Personalausweisen, eAT oder eID-Karten von anderen Karten, z.B. im Portemonnaie, erleichtern.
Auf Antrag wird durch die zuständige Behörde ein solcher Braille-Aufkleber auf das Dokument aufgebracht. Dies kann entweder sofort bei Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst war ein Service des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Zum 1. Februar 2024 musste der Dienst eingestellt werden, ein PIN-Rücksetz- und Aktivierungsbrief kann nicht mehr bestellt werden.
Sie können Ihren Online-Ausweis nach wie vor in unserer Bürgerberatung kostenfrei aktivieren lassen und Ihren PIN neu setzen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente:
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- bei Erstbeantragung eines Ausweisdokuments am Wohnort ist die Vorlage einer Personenstandsurkunde erforderlich
- aktuelles biometrisches Lichtbild
Wir bieten die Möglichkeit Ihr Lichtbild auch direkt in der Wartezone der Bürgerberatung zu erstellen.
Sie können das Bild direkt vor dem Termin machen. - die Gebühren müssen bei Antragstellung gezahlt werden
Formulare
Hinweise für Herford
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Herford
Bitte buchen Sie sich für die Beantragung einen Termin über die "Online-Terminvergabe".
Bei der Beantragung eines Personalausweises und/oder eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage". (siehe auch verwandte Dienstleistungen)
Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Herford
Bei der Beantragung eines Personalausweises und/oder eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage".
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen des Bürgeramts.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herford
Die Vollmacht zur Abholung des Personalausweises durch andere Personen finden Sie rechts unter "Downloads"
Weitere Informationen
Hinweise für Herford
Vorläufiger Personalausweis
- Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen Sie den "normalen" Personalausweis beantragen, Sie benötigen also alle beschriebenen Unterlagen.
- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder
- Ihren Kinderausweis oder
- Ihren Reisepass
Verlust des Personalausweises
Setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro oder Ihrer Bürgerberatung in Verbindung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.08.2021
Stichwörter
Hinweise für Herford