Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung

    Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung, Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Adoption, etc. bietet das Bürgerliche Gesetzbuch ein umfangreiches Repertoire namensrechtlicher Möglichkeiten an. Daher ist vorrangig zu prüfen, ob eine Namensänderung durch eine namensgestaltende Erklärung erreicht werden kann. Diese Namenserklärung erfolgt beim zuständigen Standesamt, welches hierzu umfassende Auskünfte erteilen kann.

    Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat Ausnahmecharakter und dient nur dazu, Schwierigkeiten mit dem Vor- und/oder Familiennamen zu beseitigen. Ein Name darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ein solch wichtiger Grund ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen. Diese Voraussetzung wird im Einzelfall konkret geprüft. Da die Motive für eine Namensänderung sehr unterschiedlich ausfallen können, wird an dieser Stelle auf eine Auflistung der in Betracht kommenden Gründe verzichtet.

    Einen Antrag auf Namensänderung kann jeder volljährige deutsche Staatsangehörige, Asylberechtigte, ausländische Flüchtling, Staatenlose oder heimatloser Ausländer stellen. Bei minderjährigen Personen sind die gesetzlichen Vertreter antragsberechtigt.

    Zur Klärung, ob die Voraussetzungen für eine Namensänderung gegeben sind, sollte vor der Antragstellung eine Beratung erfolgen. Hierzu wird empfohlen vorab telefonisch Kontakt mit der Kreisverwaltung Gütersloh aufzunehmen, die auch für die spätere Bearbeitung des Antrags zuständig ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.1.1: Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2233

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    U.a. werden folgende Unterlagen benötigt:

    1. Antragsformular
    2. Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
    3. Ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
    4. Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages und ggf. des Heiratseintrages
    5. Ggf. Scheidungsurteil / Nachweis des Sorgerechts
    6. Führungszeugnis (ab 14 Jahre)
    7. Nachweise über Behinderungen durch die derzeitige Namensführung
    8. Ggf. fachärztliches Attest bei namensbezogenen seelischen Belastungslagen

    Je nach Einzelfall und Familienverhältnissen sind unterschiedliche Unterlagen für die Antragstellung notwendig. Entsprechende Informationen dazu erhalten Sie auf Anfrage bei der Kreisverwaltung.

     

    Rechtsgrundlagen
    • Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)
    • Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 07. Januar 1938

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

    Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
    Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen des Bürgeramts.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de