Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach ScheidungOnline erledigen

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung

    Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Olfen

    Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen. Diesen können Sie im Bürgerbüro der Stadt Olfen beantragen. 

    Hier können Sie online Ihren Termin im Bürgerbüro vereinbaren!

    Die neue Ausweiskarte kann genauso wie bisher als sogenannter Sichtausweis verwendet werden. Durch den vorhanden Chip kann man sich mit ihm auch einfach und zuverlässig in der Online-Welt ausweisen.

    Der technische Fortschritt hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich viele Dinge des täglichen Lebens ins Internet verlagert haben oder durch digitale Programme ergänzt und ersetzt werden. Dieser Trend hin zur Nutzung des Internets wird sich weiter verstärken. Einen Standard-Identitätsausweis für die Online-Welt gibt es bisher noch nicht. Sie als Anwender müssen sich bisher für jede Anwendung, die Sie nutzen, Passwörter, Geheimnummern und Benutzernamen merken. Mit dem neuen Personalausweis soll das anders werden. Das Ausweisen im Internet und an Automaten kann zukünftig mit dem neuen Personalausweis erfolgen. Und dies so einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des bisherigen Ausweises bereits heute ist. Der neue Personalausweis verbessert die Kommunikation in der Online-Welt und hilft, Zeit und Geld zu sparen.

    Online-Ausweisfunktion

    Mit der Online-Ausweisfunktion werden Ihre Daten nicht einfach an einen Ihnen unbekannten Online-Anbieter übermittelt. Sie bietet vielmehr ein entscheidendes Plus an Datensicherheit. Denn sogenannte Berechtigungszertifikate stellen die Identität Ihres Gegenübers, z. B. eines Online-Shops, sicher. Diese Berechtigungszertifikate werden nur von einer staatlichen Behörde nach umfangreicher Prüfung ausgestellt. Dabei wird auch entschieden, welche Daten zur Abwicklung des Online-Dienstes für den Anbieter erforderlich sind. Und nur diese Daten kann der Anbieter aus Ihrem Personalausweis -vorausgesetzt Sie erteilen die Freigabe- auslesen. Somit wissen Sie bei jeder Online-Transaktion sicher und zuverlässig, wer Ihr Kommunikationspartner ist und welche Daten Sie ihm übermitteln.

    Der Ausweis wird in der Regel für Personen ab 16 Jahren ausgestellt, da mit 16 die Ausweispflicht beginnt. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. Kinder bis zum 12. Lebensjahr erhalten für Auslandsreisen einen Kinderreisepass. Seit dem 01.11.2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Dieser "neue" Personalausweis schafft die Voraussetzungen für sicheres Online-Ausweisen und die sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen -  nun auch im Internet.

    Passfoto

    Falls Sie Ihr Passfoto selbst digital aufnehmen und bearbeiten möchten, können Sie dazu ein kostenloses Software-Tool (auch für iOS und Android) verwenden, um normkonforme Passbilder zu erstellen: 

    Zur Beantragung ist die Vorlage eines ausgedruckten Passbildes erforderlich!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9b1c31ff93e62130e2a49df456f18299

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02595 389-0

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02595 389-9301

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02595 389-0

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02595 389-0

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02595 389-131

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Olfen

    • alter Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrietaugliches Foto (nicht älter als sechs Monate)
    • Bei Personen unter 16 Jahren müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) den Antrag auf Ausstellung stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.

    Formulare

    Hinweise für Olfen

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Olfen

    Verfahrensablauf

    Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
    Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Olfen

    • 37,00 EUR für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
    • 22,80 EUR für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Olfen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Olfen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Olfen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de