Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach ScheidungOnline erledigen

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung

    Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht
    unterliegen.
    Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1d7a1f55004f5868e0c1f2be40bbeab8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro - Abteilung 331

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesdorfer Platz 32

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33120

    Fax: 0214 406-33199

    E-Mail: 331-buergerbuero@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Alter Personalausweis
      Der alte Ausweis wird bei der Abholung des neuen Ausweises eingezogen.
    • Neues biometrisches Passfoto,
      nicht älter als 6 Monate, 
      Beispiele zeigt die Fotomustertafel im Bürgerbüro
    • Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
    • Reisepass
      Der Reisepass wird benötigt, wenn der bisherige Ausweis verloren ging.
    • Geburtsurkunde/Stammbuch oder Führerschein
      falls keine Ausweisdokumente vorhanden oder verloren sind.   

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen

    Verfahrensablauf

    Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
    Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    • 37,00 EUR:
      Antragstellende Person ab 24 Jahren
      (10 Jahre gültig)
    • 22,80 EUR:
      Antragstellende Person unter 24 Jahren
      (6 Jahre gültig)
    • 10,00 EUR:
      vorläufiger maschinenlesbarer Personalausweis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de