Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung

    Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
    Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

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    Online-Dienst

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    ID: L100002_1d7a1f55004f5868e0c1f2be40bbeab8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro - Abteilung 331

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesdorfer Platz 32

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33120

    Fax: 0214 406-33199

    E-Mail: 331-buergerbuero@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Alter Personalausweis
      Der alte Ausweis wird bei der Abholung des neuen Ausweises eingezogen.
    • Neues biometrisches Passfoto
      Das Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein. Beispiele zeigt die Fotomustertafel im Bürgerbüro.
    • Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
    • Reisepass
      Der Reisepass wird benötigt, wenn der bisherige Ausweis verloren ging.
    • Geburtsurkunde/Stammbuch oder Führerschein, falls Ausweisdokumente nicht vorhanden oder verloren sind.   

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Abholung:

    • Der oder die Antragsteller*in muss das Schreiben der Bundesdruckerei abwarten.
      Das Schreiben enthält die Mitteilung über die 5-stellige PIN, den PUK und das Sperrkennwort.
      Das Schreiben kommt per Post.
      Bitte beachten Sie die Abholinformationen unter "Downloads".

    • Die Abholung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich.
      Dazu wird eine Vollmacht (unter "Downloads" zu finden), der eigene Personalausweis und der alte Personalausweis des Antragstellers/der Antragstellerin benötigt.

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen des Bürgeramts.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de