Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für außergewöhnliche HärtefälleOnline erledigen

    Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Wenn Sie nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.

    Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt fünf verschiedene Aufenthaltstitel vor.
    Sie erhalten einen Aufenthaltstitel grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zweck. Die Zwecke sind im Aufenthaltsgesetz festgelegt. Folgende übergeordnete Aufenthaltszwecke sieht das Gesetz vor:
    -           Ausbildung
    -           Erwerbstätigkeit
    -           völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
    -           Familiennachzug
    -           besondere Aufenthaltsrechte
    Diese Aufenthaltszwecke werden im Aufenthaltsgesetz weiter untergliedert.

    Das Visum wird durch die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erteilt. Die anderen Aufenthaltstitel werden in der Regel durch die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 62-0

    Fax: 05231 63011-1010

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.

    Formulare

    Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde

    Onlineverfahren möglich: nein

    Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
    • Keine Möglichkeit der Verlängerung oder Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis
    • Besondere Umstände des Einzelfalles begründen außergewöhnliche Härte
    • Drohen der vollziehbaren Ausreisepflicht
    • Vorlage der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (bspw. Lebensunterhaltssicherung, ausreichender Wohnraum, Passpflicht)
    • Kein Ausweisungsinteresse
    • Kein Einreise- und Aufenthaltsverbot

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 AufenthG

    § 12 AufenthG

    § 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG

    § 29 Abs. 3 AufenthG

    § 44 AufenthG

    § 44a AufenthG

    § 78 AufenthG

    § 78a AufenthG

    § 45 AufenthV

    § 50 AufenthV

    § 53 AufenthV

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis wegen einer außergewöhnlichen Härte müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.

    Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.

    Während Ihres Termins  werden Ihre Fingerabdrücke genommen.

    Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel herzustellen. Die Aufenthaltserlaubnis hat die Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.

    Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.

    Fristen

    Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis: Grundsätzlich nur für Zeitraum, der für Erreichung des Aufenthaltszwecks erforderlich ist Längstens drei Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen). Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Gebühren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels betragen zwischen 60,00 Euro und 250,00 Euro. In bestimmten Fällen sind Ausländer von der Gebühr befreit oder es kann von ihr abgesehen werden (§§ 44 ff. der Aufenthaltsverordnung).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine außergewöhnliche Härte kann nur dann angenommen werden, wenn Sie sich in einer Notlage befinden, die sich deutlich von der Lage anderer Ausländer unterscheidet.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de