Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Beratung

    Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen

    Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Am 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Zum Betrieb eines Prostitutionsbetriebes, eines Prostitutionsfahrzeuges und/oder einer Prostitutionsvermittlung wird nunmehr eine Erlaubnis benötigt. Die Wohnungsprostitution ist hier mit eingeschlossen. Jede Person, die der Prostitution nachgeht, unterliegt der Anmeldepflicht. Das Durchführen einer Prostitutionsveranstaltung muss unter Vorlage eines Veranstaltungskonzeptes vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung angezeigt werden.

    Für Betreiber:

    Betreiber benötigen nunmehr eine Erlaubnis zum Betrieb der Prostitutionsstätte. Im Antragsverfahren wird u.a. eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt. Die Zuverlässigkeitsprüfung muss für den Betreiber einer Prostitutionsstätte sowie für den als Stellvertreter, Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes festgelegten Person durchgeführt und spätestens nach drei Jahren erneuert werden (s. Merkblatt unter Downloads).

    Gebühren:

    Die jeweilige Gebühr für die Erlaubnis wird nach dem Verwaltungsaufwand festgesetzt. Der Gebührenrahmen liegt hier zwischen 500 € und 3.500 €. Für die Zuverlässigkeitsprüfung der Betriebsleitung wird zusätzlich eine Gebühr von 350 € bis 1.000 € fällig. Die Gebühr ist als Vorschuss zu leisten.

    Unterlagen für Prostituierte:

    Alle Personen, die der Prostitution gegen Entgelt nachgehen oder nachgehen wollen, müssen sich persönlich beim Ordnungsamt anmelden. Bei der Anmeldung gibt es ein Informations- und Beratungsgespräch. Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass vorher eine Gesundheitsberatung beim Gesundheitsamt durchgeführt würde. 

    Personen unter 18 Jahren, Personen unter 21 Jahren, die von anderen Personen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution veranlasst werden, Personen, die sich in einer Zwangslage befinden oder deren Hilflosigkeit ausgenutzt wird, um sie zur Prostitution zu bringen oder sie auszubeuten, sowie Schwangeren, die in den nächsten sechs Wochen entbinden, wird das Ausstellen einer Anmeldebescheinigung versagt.

    Bei der Anmeldung wird, sofern alle Voraussetzungen vorliegen, eine Anmeldebescheinigung ausgestellt. Neben der Anmeldebescheinigung kann auch, auf Wunsch, eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden. Zudem erfolgt bei der Anmeldung ein Info- und Beratungsgespräch über Rechte und Pflichten von Prostituierten sowie über Themen wie Krankenversicherung, Steuerpflichten und weiteren Beratungs- und Hilfsangeboten. Die Anmeldung muss bei unter 21 Jährigen jedes Jahr erneuert werden, bei über 21 Jährigen alle zwei Jahre. Bei der Erneuerung der Anmeldung müssen alle Bescheinigungen über die Gesundheitsberatung vorgelegt werden.

    Anmeldung:

    Die Anmeldung für Prostituierte und der Erlaubnisantrag für Betreiber können nur nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen.

    Weitere Links:

    Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz

    Informationsseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Mehrsprachige Lola-App

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e1c8fa0b1c9ba9540c8ded3665f404ee

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Reinköster-Straße 8

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6401

    Fax: 02381 17-2983

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialpsychiatrischer Dienst, Gutachtenwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Reinköster-Straße 8

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6460

    Fax: 02381 17-2871

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7201

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Reinköster-Straße 8

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6460

    Fax: 02381 17-2871

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass)

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

    • Sie sind volljährig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hamm

    Verfahrensablauf

    • Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
    • Sie lassen sich beraten.
    • Nach Abschluss der Beratung stellt die Behörde Ihnen eine Bescheinigung aus, welche die Durchführung der gesundheitlichen Beratung bestätigt.
      • Wenn Sie sich als Prostituierte oder Prostituierter anmelden, müssen Sie die Bescheinigung vorlegen.
      • Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie die Bescheinigung bei Ausübung Ihrer Tätigkeit dabeihaben.

    Fristen

    Sofern Sie als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten und

    • noch nicht 21 Jahre alt sind, müssen Sie sich alle 6 Monate beraten lassen.
    • bereits 21 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie sich einmal pro Jahr beraten lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Beratung ist einzelfallabhängig. Die Bescheinigung wird Ihnen sofort im Anschluss an die Beratung ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Die Anmeldung für Prostituierte ist kostenfrei

    Die Gebühr für die Erteilung für einer Erlaubnis nach dem ProstSchG beträt zwischen 500,00 und 3.500,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.  

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg am 18.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de