Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen
Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Seit dem 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - in Kraft getreten. Das Gesetz gilt für alle, die im Bereich der sexuellen Dienstleistungen tätig sind, unabhängig vom Einsatzort (Straße, Wohnwagen, Bordell, zuhause, als Escort, auch Erotik- oder Tantramassage) oder von der Vergütungsart (Geld, Sachleistungen, geldwerter Vorteil).
- Anmeldung und Beratung sind für Sexarbeiterinnen bzw. Sexarbeiter in NRW gebührenfrei.
- Ausschlusskriterien für eine Anmeldung im Ordnungsamt sind:
- Alter unter 18
- Gültigkeit der gesundheitlichen Beratungsbescheinigung:
- Alter 18 - 20 Jahre: 6 Monate
- Alter ab 21 Jahre: 12 Monate
Die gesundheitliche Beratung muss persönlich und unter Ausschluss Dritter erfolgen.
Beratungsschwerpunkte:
- Krankheitsverhütung
- Empfängnisregelung
- Schwangerschaft
- Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
- Hilfen bei Zwangs- oder Notlagen
Die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes ist für die Ausstellung der Beratungsbescheinigung erforderlich.
Die gesundheitliche Beratung erfolgt kostenlos durch eine Ärztin oder einen Arzt des Gesundheitsamtes unter Wahrung des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht. Persönliche Daten werden nicht gespeichert.
Terminvereinbarungen zur gesundheitlichen Beratung sind über das Kontaktformular (siehe Onlinedienstleistung) oder telefonisch zu den üblichen Geschäftszeiten möglich (siehe zuständige Kontaktpersonen).
Terminvereinbarungen für Anmeldungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz im Ordnungsamt sind online oder persönlich möglich. Ein direkter Anschlusstermin nach der Gesundheitsberatung ist in der Regel durchführbar.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Gültiges Ausweisdokument.
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind volljährig.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
- Sie lassen sich beraten.
- Nach Abschluss der Beratung stellt die Behörde Ihnen eine Bescheinigung aus, welche die Durchführung der gesundheitlichen Beratung bestätigt.
- Wenn Sie sich als Prostituierte oder Prostituierter anmelden, müssen Sie die Bescheinigung vorlegen.
- Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie die Bescheinigung bei Ausübung Ihrer Tätigkeit dabeihaben.
Fristen
Sofern Sie als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten und
- noch nicht 21 Jahre alt sind, müssen Sie sich alle 6 Monate beraten lassen.
- bereits 21 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie sich einmal pro Jahr beraten lassen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Beratung ist einzelfallabhängig. Die Bescheinigung wird Ihnen sofort im Anschluss an die Beratung ausgestellt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg am 18.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Heinsberg