Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Beratung

    Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen

    Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Seit dem 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - in Kraft getreten. Das Gesetz gilt für alle, die im Bereich der sexuellen Dienstleistungen tätig sind, unabhängig vom Einsatzort (Straße, Wohnwagen, Bordell, zuhause, als Escort, auch Erotik- oder Tantramassage) oder von der Vergütungsart (Geld, Sachleistungen, geldwerter Vorteil). 

    • Anmeldung und Beratung sind für Sexarbeiterinnen bzw. Sexarbeiter in NRW gebührenfrei.
    • Ausschlusskriterien für eine Anmeldung im Ordnungsamt sind:
      • Alter unter 18
    • Gültigkeit der gesundheitlichen Beratungsbescheinigung:
      • Alter 18 - 20 Jahre: 6 Monate
      • Alter ab 21 Jahre: 12 Monate

    Die gesundheitliche Beratung muss persönlich und unter Ausschluss Dritter erfolgen.

    Beratungsschwerpunkte:

    • Krankheitsverhütung
    • Empfängnisregelung
    • Schwangerschaft
    • Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
    • Hilfen bei Zwangs- oder Notlagen

    Die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes ist für die Ausstellung der Beratungsbescheinigung erforderlich.

    Die gesundheitliche Beratung erfolgt kostenlos durch eine Ärztin oder einen Arzt des Gesundheitsamtes unter Wahrung des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht. Persönliche Daten werden nicht gespeichert.

    Terminvereinbarungen zur gesundheitlichen Beratung sind über das Kontaktformular (siehe Onlinedienstleistung) oder telefonisch zu den üblichen Geschäftszeiten möglich (siehe zuständige Kontaktpersonen).

    Terminvereinbarungen für Anmeldungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz im Ordnungsamt sind online oder persönlich möglich. Ein direkter Anschlusstermin nach der Gesundheitsberatung ist in der Regel durchführbar.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_589a540da2c339f677f147e93e65efc2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültiges Ausweisdokument.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    • Sie sind volljährig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    • Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
    • Sie lassen sich beraten.
    • Nach Abschluss der Beratung stellt die Behörde Ihnen eine Bescheinigung aus, welche die Durchführung der gesundheitlichen Beratung bestätigt.
      • Wenn Sie sich als Prostituierte oder Prostituierter anmelden, müssen Sie die Bescheinigung vorlegen.
      • Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie die Bescheinigung bei Ausübung Ihrer Tätigkeit dabeihaben.

    Fristen

    Sofern Sie als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten und

    • noch nicht 21 Jahre alt sind, müssen Sie sich alle 6 Monate beraten lassen.
    • bereits 21 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie sich einmal pro Jahr beraten lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Beratung ist einzelfallabhängig. Die Bescheinigung wird Ihnen sofort im Anschluss an die Beratung ausgestellt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.  

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg am 18.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de