Prostitutionstätigkeit Beratung
Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Seit dem 1. Juli 2017 müssen sich Menschen, die in der Prostitution arbeiten, beim Ordnungsamt anmelden.
Dafür brauchen Sie auch einen Nachweis über eine gesundheitliche Beratung. Diese muss während der Tätigkeit vorzeigbar sein.
Die Bescheinigung erhalten Sie kostenlos bei einem vertraulichen Beratungsgespräch im Gesundheitsamt. In dem Gespräch können Sie Fragen zur sexuellen Gesundheit, zur Schwangerschaftsverhütung, zum Umgang mit Alkohol und Drogen stellen. Auch andere Themen können angesprochen werden. Den Nachweis über die Beratung erhalten Sie unabhängig von den Inhalten des Gesprächs. Eine körperliche Untersuchung erfolgt nicht.
Am Beratungsgespräch nehmen nur eine Beraterin und Sie teil. Außerdem kann das Gesundheitsamt jemanden zur Sprachmittlung einladen. Weitere Personen dürfen Sie in den Wartebereich begleiten. Diese nehmen aber nicht am Gespräch teil.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass)
Formulare
Hinweise für Viersen
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Ausweisdokument, z.B. Personalausweis, Führerschein, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viersen
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
- Sie lassen sich beraten.
- Nach Abschluss der Beratung stellt die Behörde Ihnen eine Bescheinigung aus, welche die Durchführung der gesundheitlichen Beratung bestätigt.
- Wenn Sie sich als Prostituierte oder Prostituierter anmelden, müssen Sie die Bescheinigung vorlegen.
- Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie die Bescheinigung bei Ausübung Ihrer Tätigkeit dabeihaben.
Fristen
Hinweise für Viersen
Bitte planen Sie etwa eine Stunde für die Gesundheitsberatung ein.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Beratung ist einzelfallabhängig. Die Bescheinigung wird Ihnen sofort im Anschluss an die Beratung ausgestellt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
Eine vorherige Terminvereinbarung unter Angabe der Beratungssprache ist erforderlich. Die Beratung kann nicht telefonisch erfolgen.
Weitere Informationen
Hinweise für Viersen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg am 18.06.2024