Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Seit dem 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden erstmalig alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt.
Die Beratung erfolgt durch eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird.
Gesundheitliche Beratung (kostenlos):
Die gesundheitliche Beratung muss vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit wahrgenommen werden.
Die Beratung findet in einem vertraulichen Einzelgespräch statt, angepasst an die persönliche Lebenssituation. Bei Bedarf und nur mit Ihrer Zustimmung kommt ein Sprachmittler zum Einsatz.
Themen der gesundheitlichen Beratung:
- Informationen zu sexuell übertragbaren Erkrankungen und Möglichkeiten der Untersuchung
- Grundsätzliches zu Verhütung und Schwangerschaft
- Informationen zur Frauenhygiene
- Risiken des Alkohol-und Drogengebrauchs
- Informationen zu weiteren Beratungsangeboten und Anlaufstellen
Bescheinigung
Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Diese ist für die Anmeldung beim Bereich Ordnungswesen erforderlich und muss bei der Tätigkeit als Prostituierte bzw. Prostituierter mitgeführt werden.
Auf Wunsch kann die Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung zusätzlich auf den Alias-/Arbeitsnamen ausgestellt werden.
Nach der gesundheitlichen Beratung haben Prostituierte im Alter
- ab 21 Jahren mindestens alle 12 Monate
- von unter 21 Jahren mindestens alle 6 Monate
eine erneute gesundheitliche Beratung wahrzunehmen.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Es kann telefonisch ein Termin mit der unten genannten Mitarbeiterin vereinbart werden. Es besteht auch die Möglichkeit einer Online-Terminbuchung. Dafür füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Die unten genannte Mitarbeiterin wird dann mit Ihnen zwecks Terminabsprache Kontakt aufnehmen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
Hinweise für Kleve
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
Hinweise für Kleve
Fristen
Hinweise für Kleve
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kleve
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg am 18.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Kleve