Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen
Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Seit dem 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden erstmalig alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt.
Die Beratung erfolgt durch eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird.
Gesundheitliche Beratung (kostenlos):
Die gesundheitliche Beratung muss vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit wahrgenommen werden.
Die Beratung findet in einem vertraulichen Einzelgespräch statt, angepasst an die persönliche Lebenssituation. Bei Bedarf und nur mit Ihrer Zustimmung kommt ein Sprachmittler zum Einsatz.
Themen der gesundheitlichen Beratung:
- Informationen zu sexuell übertragbaren Erkrankungen und Möglichkeiten der Untersuchung
- Grundsätzliches zu Verhütung und Schwangerschaft
- Informationen zur Frauenhygiene
- Risiken des Alkohol-und Drogengebrauchs
- Informationen zu weiteren Beratungsangeboten und Anlaufstellen
Bescheinigung
Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Diese ist für die Anmeldung beim Bereich Ordnungswesen erforderlich und muss bei der Tätigkeit als Prostituierte bzw. Prostituierter mitgeführt werden.
Auf Wunsch kann die Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung zusätzlich auf den Alias-/Arbeitsnamen ausgestellt werden.
Nach der gesundheitlichen Beratung haben Prostituierte im Alter
- ab 21 Jahren mindestens alle 12 Monate
- von unter 21 Jahren mindestens alle 6 Monate
eine erneute gesundheitliche Beratung wahrzunehmen.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Es kann telefonisch ein Termin mit der unten genannten Mitarbeiterin vereinbart werden. Es besteht auch die Möglichkeit einer Online-Terminbuchung. Dafür füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Die unten genannte Mitarbeiterin wird dann mit Ihnen zwecks Terminabsprache Kontakt aufnehmen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass)
Formulare
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
- Sie sind volljährig.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
- Sie lassen sich beraten.
- Nach Abschluss der Beratung stellt die Behörde Ihnen eine Bescheinigung aus, welche die Durchführung der gesundheitlichen Beratung bestätigt.
- Wenn Sie sich als Prostituierte oder Prostituierter anmelden, müssen Sie die Bescheinigung vorlegen.
- Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie die Bescheinigung bei Ausübung Ihrer Tätigkeit dabeihaben.
Fristen
Sofern Sie als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten und
- noch nicht 21 Jahre alt sind, müssen Sie sich alle 6 Monate beraten lassen.
- bereits 21 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie sich einmal pro Jahr beraten lassen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Beratung ist einzelfallabhängig. Die Bescheinigung wird Ihnen sofort im Anschluss an die Beratung ausgestellt.
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg am 18.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Kleve