Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Beratung

    Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen

    Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Seit dem 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden erstmalig alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt.

    Die Beratung erfolgt durch eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird.

    Gesundheitliche Beratung (kostenlos):

    Die gesundheitliche Beratung muss vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit wahrgenommen werden.

    Die Beratung findet in einem vertraulichen Einzelgespräch statt, angepasst an die persönliche Lebenssituation. Bei Bedarf und nur mit Ihrer Zustimmung kommt ein Sprachmittler zum Einsatz.

    Themen der gesundheitlichen Beratung:
    • Informationen zu sexuell übertragbaren Erkrankungen und Möglichkeiten der Untersuchung
    • Grundsätzliches zu Verhütung und Schwangerschaft
    • Informationen zur Frauenhygiene
    • Risiken des Alkohol-und Drogengebrauchs
    • Informationen zu weiteren Beratungsangeboten und Anlaufstellen
    Bescheinigung

    Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Diese ist für die Anmeldung beim Bereich Ordnungswesen erforderlich und muss bei der Tätigkeit als Prostituierte bzw. Prostituierter mitgeführt werden.

    Auf Wunsch kann die Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung zusätzlich auf den Alias-/Arbeitsnamen ausgestellt werden.

    Nach der gesundheitlichen Beratung haben Prostituierte im Alter

    • ab 21 Jahren mindestens alle 12 Monate
    • von unter 21 Jahren mindestens alle 6 Monate

    eine erneute gesundheitliche Beratung wahrzunehmen.

    Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Es kann telefonisch ein Termin mit der unten genannten Mitarbeiterin vereinbart werden. Es besteht auch die Möglichkeit einer Online-Terminbuchung. Dafür füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Die unten genannte Mitarbeiterin wird dann mit Ihnen zwecks Terminabsprache Kontakt aufnehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c42ea03018289281c894742f16bd69cb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass)

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    • Sie sind volljährig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    • Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
    • Sie lassen sich beraten.
    • Nach Abschluss der Beratung stellt die Behörde Ihnen eine Bescheinigung aus, welche die Durchführung der gesundheitlichen Beratung bestätigt.
      • Wenn Sie sich als Prostituierte oder Prostituierter anmelden, müssen Sie die Bescheinigung vorlegen.
      • Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie die Bescheinigung bei Ausübung Ihrer Tätigkeit dabeihaben.

    Fristen

    Sofern Sie als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten und

    • noch nicht 21 Jahre alt sind, müssen Sie sich alle 6 Monate beraten lassen.
    • bereits 21 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie sich einmal pro Jahr beraten lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Beratung ist einzelfallabhängig. Die Bescheinigung wird Ihnen sofort im Anschluss an die Beratung ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Beratung kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.  

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg am 18.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de