Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption

    Adoption eines ausländischen Kindes, Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption

    Wenn Sie ein Kind in einem Staat adoptiert haben, nach dessen Recht lediglich eine schwache Adoption vorgesehen ist, können Sie die Adoption von einem deutschen Familiengericht in eine Adoption nach deutschem Recht umwandeln lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kirchlengern

    Unter einer Adoption versteht man die Annahme eines Kindes. Dadurch wird es vollständig in eine neue Familie und deren Verwandtschaftsystem integriert. Gleichzeitig erlöschen alle Verwandtschaftsbeziehungen zu der Herkunftsfamilie. Das Aufwachsen bei Adoptiveltern kann eine gute Alternative für ein Kind sein, dessen leibliche Eltern nicht die gesundheitlichen, sozialen oder ökonomischen Möglichkeiten haben, die Elternrolle selbst verantwortlich zu übernehmen.

    Seit Mai 2015 gibt es die Form der "vertraulichen Geburt".

    Vertrauliche Geburt bedeutet: Sie können Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Sie werden von einer Beraterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, beraten und begleitet: vor und auch nach der Geburt - wenn Sie es wünschen. Sie geben Ihre Identität nur einmalig gegenüber der Beraterin preis, die Ihre persönlichen Daten aufnimmt und dafür sorgt, dass diese sicher hinterlegt werden. Mit 16 Jahren kann Ihr Kind Ihre Identität und damit seine Herkunft erfahren.

    Mehr Informationen auf der Webseite familienplanung.de, siehe Rubrik "Weiterführende Links".

     

    Inkognito Adoption
    Bei der Inkognito-Adoption erfahren die abgebenden Eltern nicht, wer ihr Kind annimmt. Die Adoptiveltern kennen die Daten und die Vorgeschichte des Kindes.  
    Halboffene Adoption
    Bei der halboffenen Adoption lernen sich die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern persönlich kennen. Das Gespräch wird durch die Adoptionsvermittlungsstelle begleitet und dient zum Abbau der gegenseitigen Ängste und Vorurteile.  
    Offene Adoption
    Bei der offenen Adoption lernen sich die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern persönlich kennen und erfahren auch die jeweiligen persönlichen Hintergründe und Daten. Regelmäßiger Kontakt und Austausch zwischen der Adoptivfamilie und den Herkunftseltern wird erwünscht und erwartet. Diese Form der Adoption bietet den adoptierten Kindern die Möglichkeit, ihre Geschichte besser anzunehmen und zu verarbeiten. Häufig findet sich diese Form bei Pflegekinderadoptionen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5ac3b9d21a807a62d710ee91a0691a82

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Adoptionsvermittlungsstelle für die Gemeinde Kirchlengern

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Freiheit 11

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-468

    Fax: 05221 189-396

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, richtet sich danach, ob Sie den Antrag auf Umwandlung mit einem Antrag auf Anerkennung der ausländischen Adoptionsentscheidung verbinden oder aber losgelöst von einem möglichen Anerkennungsverfahren nachträglich stellen. Erforderlich sind in jedem Fall:

    • notariell beurkundeter Antrag auf Umwandlung der Adoption
    • vollständige ausländische Adoptionsunterlagen, inklusive der Adoptionsentscheidung
    • die Zustimmungserklärungen der leiblichen Eltern, in der Regel in notarieller Form

    Wenn Sie den Antrag auf Umwandlung mit einem Antrag auf Anerkennung verbinden möchten, müssen Sie außerdem folgende Unterlagen einreichen:

    • Geburtsurkunde des Kindes vor der Adoption
    • Geburtsurkunde des Kindes nach der Adoption
    • Staatsangehörigkeitsnachweis für das Kind, zum Beispiel eine Kopie von Ausweis oder Pass
    • Geburtsurkunde des Adoptivelternteils
    • Staatsangehörigkeitsnachweise der Adoptiveltern, zum Beispiel eine Kopie von Ausweis oder Pass
    • aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Adoptiveltern
    • aktuelle Meldebestätigung der Adoptiveltern und gegebenenfalls des Kindes
    • gegebenenfalls: Datum der Einreise des Kindes nach Deutschland
    • Angaben und Nachweise über die Beteiligung einer Adoptionsvermittlungsstelle mit Adresse
    • Persönliche Darstellung über die Elterneignungsprüfung, den Ablauf des Adoptionsverfahrens und die Beteiligung der leiblichen Eltern
    • Unterlagen, aus denen sich Informationen über Herkunft und Lebensweg des Kindes ergeben

    Hinweis: In den meisten Fällen sind ausländische Urkunden in beglaubigter Fotokopie mit deutscher Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer notwendig.

    Formulare

    Hinweise für Kirchlengern

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein Kind im Ausland adoptiert.
    • Die ausländische Adoptionsentscheidung ist in Deutschland anerkannt beziehungsweise Sie stellen den Antrag auf Umwandlung gemeinsam mit jenem auf Anerkennung der ausländischen Adoptionsentscheidung.
    • Die ausländische Adoptionsentscheidung hat nicht die gleichen Wirkungen wie eine Adoption nach deutschem Recht.
    • Sie stellen einen notariell beurkundeten Antrag auf Umwandlung beim zuständigen Familiengericht.
    • Die Umwandlung dient dem Wohl des Kindes.
    • Die leiblichen Eltern haben einer Adoption, mit der das Eltern-Kind-Verhältnis beendet wird, zugestimmt. Überwiegende Interessen folgender Personen stehen der Adoption nicht entgegen:
      • Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners
      • Ihrer Lebensgefährtin oder Ihres Lebensgefährten
      • Ihres Kindes oder Ihrer Kinder
      • des Kindes oder der Kinder des Angenommenen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kirchlengern

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine schwache Adoption in eine Adoption nach deutschem Recht umwandeln wollen:

    • Suchen Sie ein Notarbüro auf und lassen Sie dort einen schriftlichen Antrag auf Umwandlung aufsetzen und notariell beurkunden.
    • Der Notar reicht für gewöhnlich den Antrag beim zuständigen Amtsgericht ein.
    • Das Gericht prüft Ihren Antrag und beteiligt während des Verfahrens auch das örtlich zuständige Jugendamt sowie die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes. Sie erhalten die Entscheidung des Gerichts über die Umwandlung in eine Adoption nach deutschem Recht schriftlich zugestellt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Eine Umwandlungsentscheidung kann nicht mehr zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit führen, wenn der Angenommene beziehungsweise die Angenommene im Zeitpunkt, in dem Sie den Antrag auf Umwandlung stellen, das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 3 Monate, in komplexeren Verfahren kann sie auch länger sein.

    Kosten

    Es fallen Kosten für das Gericht und eine Notarin oder einen Notar an. Gegebenenfalls kommen für Sie noch Kosten für eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie für Beglaubigungen und Übersetzungen der ausländischen Dokumente hinzu. Die jeweilige Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kirchlengern

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kirchlengern

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 19.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de