Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption

    Adoption eines ausländischen Kindes, Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption

    Hinweise für Düren

    Eine im Ausland vorgenommene sogenannte schwache Adoption eines Kindes kann durch Beschluss des Familiengerichts in eine sogenannte starke Adoption umgewandelt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Unser Ziel und damit unsere Aufgabe ist es, für Kinder geeignete Familien zu finden.

    Unsere Adoptionsvermittlungsstelle informiert und berät umfassend zum Thema Adoption. Sie erhalten Antworten auf Ihre Fragen zur Fremdadoption im In- und Ausland, zur Adoption nach einer vertraulichen Geburt sowie zur Verwandten- und Stiefelternadoption.

    Wenn Sie adoptieren möchten erfahren Sie bei uns, welche Schritte zu unternehmen sind.

    Im Adoptionseignungsverfahren werden Sie von uns auf eine mögliche Adoption vorbereitet. Wir begleiten Sie im Falle einer Adoption im gesamten Verfahren und bleiben für Sie und Ihre Familie auch in der Adoptionsnachbetreuung Ihre Ansprechpartner.

    Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie in schwierigen Lebenssituationen überlegen, Ihr Kind zur Adoption freizugeben.

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 34

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2192

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düren

    • notariell beurkundeter Antrag auf Umwandlung der Adoption
    • ausländische Adoptionsurkunde.

    Hinweis: In den meisten Fällen sind ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung notwendig:

    • durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder
    • Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

    Formulare

    Hinweise für Düren

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düren

    Sie haben ein Kind im Ausland adoptiert.

    Das Gericht spricht die Adoption mit starker Wirkung aus, wenn

    • dies dem Wohl des Kindes dient,
    • die erforderlichen Zustimmungen zu einer Annahme mit einer das ElternKind-Verhältnis beendenden Wirkung erteilt sind und
    • überwiegende Interessen des Ehemannes, der Ehefrau oder der Kinder des oder der Annehmenden beziehungsweise des Adoptivkindes nicht entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Düren

    Sie müssen einen notariell beurkundeten Antrag auf Umwandlung bei dem zuständigen Amtsgericht einreichen. Das Gericht prüft den Antrag und beteiligt während des Verfahrens auch das örtlich zuständige Jugendamt sowie die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts.

    Das Gericht spricht die Adoption mit starker Wirkung aus, wenn

    • dies dem Wohl des Kindes dient,
    • die erforderlichen Zustimmungen zu einer Annahme mit einer das ElternKind-Verhältnis beendenden Wirkung erteilt sind und
    • überwiegende Interessen des Ehemannes, der Ehefrau oder der Kinder des oder der Annehmenden beziehungsweise des Adoptivkindes nicht entgegenstehen.

    Ihr Adoptivkind hat dann alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Kindes. Außerdem erhält es, wenn es im Zeitpunkt des Antrags noch keine 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie oder Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau deutsche Staatsangehörige sind.

    Fristen

    Hinweise für Düren

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düren

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

    Kosten

    Hinweise für Düren

    • Notarkosten
    • Gerichtskosten
    • die jeweilige Höhe richtet sich nach dem Einzelfall

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düren

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düren

    Weitere Informationen zum Thema Auslandsadoption mit einer Länderliste finden Sie unter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 19.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de