Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen besonderer Aufenthaltsrechte Erteilung für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte
Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen besonderer Aufenthaltsrechte Erteilung für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Personen, die einen EU-weit gültigen Daueraufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat besitzen, können in Deutschland eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie sich für mehr als 90 Tage hier aufhalten wollen.
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Gültiger Nationalpass
- Aufenthaltstitel aus einem EU-Mitgliedstaat nach der o. g. Richtlinie
- ein aktuelles biometrietaugliches Foto
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten
- bei Verlängerung zusätzlich: Lohn-/Gehaltsabrechnungen der ersten zwei und der letzten zwei Monate
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
- Der Aufenthaltstitel aus dem anderen EU-Staat muss die Bezeichnung "Daueraufenthalt-EG" oder "Daueraufenthalt-EU" in der jeweiligen Amtssprache des ausstellenden EU-Mitgliedstaates enthalten (EU-Richtlinie 2003/109/EG)
- Sicherstellung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln
- Arbeitsaufnahme nur mit gültigem deutschen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- Vor Arbeitsaufnahme muss die Bundesagentur für Arbeit beteiligt werden. Die Beteiligung erfolgt durch die Ausländerbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bielefeld
§ 38 a AufenthG
Verfahrensablauf
Hinweise für Bielefeld
Persönliche Vorsprache mit Termin
Die Unterlagen zur Arbeitsstelle können auch vorab zur Prüfung per E-Mail geschickt werden. Sie erhalten dann Nachricht, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Bielefeld