Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen besonderer Aufenthaltsrechte Erteilung für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte

    Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen besonderer Aufenthaltsrechte Erteilung für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Personen, die einen EU-weit gültigen Daueraufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat besitzen, können in Deutschland eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie sich für mehr als 90 Tage hier aufhalten wollen.

    Online-Dienst

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    ID: L100002_8b5120b2508b1528f71a5e41440f25c4

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8568

    E-Mail: abh@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    • Der Aufenthaltstitel aus dem anderen EU-Staat muss die Bezeichnung "Daueraufenthalt-EG" oder "Daueraufenthalt-EU" in der jeweiligen Amtssprache des ausstellenden EU-Mitgliedstaates enthalten (EU-Richtlinie 2003/109/EG)
    • Sicherstellung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln
    • Arbeitsaufnahme nur mit gültigem deutschen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
    • Vor Arbeitsaufnahme muss die Bundesagentur für Arbeit beteiligt werden. Die Beteiligung erfolgt durch die Ausländerbehörde.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    § 38 a AufenthG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Persönliche Vorsprache mit Termin

    Die Unterlagen zur Arbeitsstelle können auch vorab zur Prüfung per E-Mail geschickt werden. Sie erhalten dann Nachricht, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de