Fundsachen

    Hinweise für Iserlohn

    Beschreibung

    Hinweise für Iserlohn

    Wenn Sie in Iserlohn etwas gefunden haben, melden Sie sich bitte bei uns.

    Hier geht es zum Fundbüro online

    Fundanzeigen

    Fundanzeigen erfolgen in aller Regel schriftlich bei Abgabe der Fundsache.

    In Ausnahmefällen kann die Fundsache auch beim Finder aufbewahrt werden. In diesen Fällen teilen Sie uns den Fund bitte unter Angabe des Fundortes, der Fundzeit (Datum und Uhrzeit) und des Fundgegenstandes mit. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, wird dieser von hier aus benachrichtigt.

    Aufbewahrungsfristen / Versteigerung

    Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, das Eigentum an der Fundsache zu erlangen.
    Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt und vom Finder nicht beansprucht werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden.
    Versteigerungen finden bei Bedarf (meistens 2 mal pro Jahr) im Rathaus statt und werden rechtzeitig vorher in den Medien angekündigt.

    Finderlohn

    Die Geltendmachung des Finderlohnes erfolgt zwischen Finder und Verlierer im zivilrechtlichen Bereich ohne Beteiligung des Fundbüros.

    Tiere

    Werden herrenlose Tiere im Stadtgebiet aufgefunden, setzen Sie sich bitte mit uns, dem Tierheim des Tierschutzvereins Iserlohn e.V. (02371/41293 oder 45870), oder der Polizei (02371/9199-0) in Verbindung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3ccec9168b2ba588a935d1a4a89055b4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Bürgerservice (Einwohnermeldeamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Ring 31

    58636 Iserlohn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Iserlohn

    Formulare

    Hinweise für Iserlohn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Iserlohn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Iserlohn

    • §§ 965 bis 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Iserlohn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Iserlohn

    Kosten

    Hinweise für Iserlohn

    Verwaltungsgebühren bei Herausgabe von Fundsachen an die Eigentümer bzw. Finder:

    • bei einem Wert bis 25 Euro: keine Gebühr
    • bei einem Wert von 26 bis 150 Euro: 10 Euro
    • bei einem Wert von 151 bis 500 Euro: 15 Euro
    • bei einem Wert von 501 bis 1.000 Euro: 20 Euro
    • je weitere angefangene 500 Euro: + 20 Euro
    • Schlüssel: 10 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Iserlohn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Iserlohn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de