Fundsachen
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Wer eine verlorene Sache (einen Gegenstand) findet, hat dies dem Verlierer, der Verliererin oder dem Fachbereich Öffentliche Ordnung mitzuteilen. Beim Fachbereich Öffentliche Ordnung kann auch die Fundsache abgegeben und nachgefragt werden, ob eine verlorene Sache aufbewahrt wird.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herne
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verfahrensablauf
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Fristen
Hinweise für Herne
Ein halbes Jahr, nachdem die Sachen beim Fundbüro abgegeben und nicht vom Verlierer abgeholt wurden, werden sie versteigert, vorausgesetzt, der Finder will sie nicht haben.
Eine Fundsache muss immer persönlich abgeholt werden, wobei der Personalausweis oder Pass vorgelegt werden muss.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Herne
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herne
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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