Fundbüro
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie etwas finden, können Sie die Fundsache im Fundbüro abgeben oder nach Meldung des Fundes unter Umständen bei Ihnen zu Hause aufbewahren. Sie haben einen Anspruch auf Finderlohn und den Ersatz der Ihnen entstandenen Aufwendungen. Falls die Fundsache nicht innerhalb von sechs Monaten abgeholt wird, haben Sie auf Wunsch ein Recht auf Eigentumserwerb. Fundstücke können direkt im Fundbüro, bei den Bezirksverwaltungsstellen oder bei der Polizei abgeliefert werden. Bei Abgabe einer Fundsache erhalten Sie eine Fundanzeige als Quittung.
Sie haben etwas verloren?
Sie haben etwas verloren, bzw. Ihnen wurde etwas gestohlen? Vielleicht hat es ja ein ehrlicher Mensch gefunden und die Sache taucht wieder auf. Mit etwas Glück können unsere Mitarbeiter*innen Ihnen weiterhelfen - und Sie Ihr Eigentum im Fundbüro bald wieder in Empfang nehmen.
Fundsachen online einsehen:
Unter diesem Link können Sie auch im Internet nach verlorenen Gegenständen suchen. Erfasst werden alle Gegenstände, die bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund abgegeben wurden. Bitte beachten Sie, dass manchmal Gegenstände erst ein paar Tage nach deren Auffinden vom Finder gemeldet werden.
Versteigerungen:
Zwei bis dreimal im Jahr finden Versteigerungen von nicht abgeholten Fundstücken statt. Über bevorstehende Versteigerungstermine werden Sie neben der Mitteilung in der Tagespresse auch hier auf der Homepage der Stadt Dortmund informiert.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen