Fundsachen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Wer einen Gegenstand findet, der einen Wert von mehr als 10,00 Euro besitzt, hat dies in jedem Fall dem Fundbüro (Bürgerbüro) anzuzeigen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen.
Im Einzelfall wird dann entschieden, ob der Gegenstand vom Fundbüro in Verwahrung genommen wird oder beim Finder aufbewahrt werden kann.
Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält dieser Nachricht vom Fundbüro.
Werden Gegenstände innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige nicht abgeholt, kann der Gegenstand in das Eigentum des Finders, der übrigens auch minderjährig sein kann, übergehen. Anderenfalls wird der Gegenstand durch die Gemeinde verwertet.
Um in Erfahrung zu bringen, ob ein verlorener Gegenstand im Fundbüro (Bürgerbüro) der Stadt Schieder-Schwalenberg abgegeben wurde, kann das Bürgerbüro (mit Termin) aufgesucht oder angerufen werden. Die Nachfrage wird zentral für das gesamte Stadtgebiet bearbeitet.
Bitte beachten Sie:
Fundsachen erreichen das Fundbüro oftmals erst nach einigen Tagen oder sogar Wochen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass
den gefundenen Gegenstand (Fundsache)
Fundanzeige
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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- Außerhalb der Öffnungszeiten des Fundbüros (Bürgerbüros) können Fundsachen bei der Polizei abgegeben werden.
- Die Deutsche Bahn AG hat eine zentrale Fundstelle für Gegenstände, die in Zügen gefunden wurden.
- Wenn Sie einen gefundenen Gegenstand bei uns melden, können Sie dafür einen Finderlohn beanspruchen. Der Finderlohn beträgt bei einer Sache mit einem Wert bis zu 500,00 Euro 5 %. Liegt der Wert der Fundsache über 500,00 Euro wird der Mehrwert mit 3 % berechnet.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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