Fundsachen

    Fundsachen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Wer einen Gegenstand findet, der einen Wert von mehr als 10,00 Euro besitzt, hat dies in jedem Fall dem Fundbüro (Bürgerbüro) anzuzeigen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen.

    Im Einzelfall wird dann entschieden, ob der Gegenstand vom Fundbüro in Verwahrung genommen wird oder beim Finder aufbewahrt werden kann.  

    Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält dieser Nachricht vom Fundbüro. 

    Werden Gegenstände innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige nicht abgeholt, kann der Gegenstand in das Eigentum des Finders, der übrigens auch minderjährig sein kann, übergehen. Anderenfalls wird der Gegenstand durch die Gemeinde verwertet.

    Um in Erfahrung zu bringen, ob ein verlorener Gegenstand im Fundbüro (Bürgerbüro) der Stadt Schieder-Schwalenberg abgegeben wurde, kann das Bürgerbüro (mit Termin) aufgesucht oder angerufen werden. Die Nachfrage wird zentral für das gesamte Stadtgebiet bearbeitet.

    Bitte beachten Sie:

    Fundsachen erreichen das Fundbüro oftmals erst nach einigen Tagen oder sogar Wochen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e2b9313556186edbb4a733fe48ab644d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Personalausweis oder Reisepass

    den gefundenen Gegenstand (Fundsache)

    Fundanzeige

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    § 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Kosten

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    • Außerhalb der Öffnungszeiten des Fundbüros (Bürgerbüros) können Fundsachen bei der Polizei abgegeben werden.
    • Die Deutsche Bahn AG hat eine zentrale Fundstelle für Gegenstände, die in Zügen gefunden wurden.
    • Wenn Sie einen gefundenen Gegenstand bei uns melden, können Sie dafür einen Finderlohn beanspruchen. Der Finderlohn beträgt bei einer Sache mit einem Wert bis zu 500,00 Euro 5 %. Liegt der Wert der Fundsache über 500,00 Euro wird der Mehrwert mit 3 % berechnet.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de