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Fundsachen
Hinweise für Spenge
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Wenn Sie eine Fundsache gefunden haben, können Sie es über folgende Wege melden:
- telefonisch,
- per E-Mail,
- persönlich oder
- über die Onlinedienstleistung "Fundsache melden".
Hinweise
- Die gefunde Sache können Sie im Bürgerbüro abgeben
- Sollte der Fundgegenstand einem Verlierer bzw. einer Verliererin zugeordnet werden können, benachrichtigen wir diese Person umgehend.
- In Spenge befindet sich das Fundbüro im Bürgerbüro.
- Sie sind als Finderin bzw. Finder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10 Euro dem zuständigen Fundbüro zu melden!
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Weitere Informationen
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Wo werden die Fundsachen aufbewahrt?
- Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel und andere Kleintiere werden vom Tierschutzverein Vlotho u.U. e.V. (Tierheim Eichenhof) aufgenommen und von dort weiter vermittelt. Sie erreichen das Tierheim unter 05733 / 5665. Hierhin wenden Sie sich bitte auch, wenn Sie ein Tier im Stadtgebiet Spenge gefunden haben.
- Sonstige Fundgegenstände wie Schlüssel, Portemonnaies, Regenschirme, Taschen, Handys, Uhren, Schmuck, Brillen werden im Fundbüro/Bürgerbüro sicher verwahrt.
Was sind Ihre Ansprüche als Finder?
- Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der oder die Verlierende nicht bekannt wurde.
(Sie werden nach 6 Monaten Aufbewahrungsfrist von uns benachichtigt und können die Fundsache dann im Bürgerbüro abholen) - Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro.
- Ersatz Ihrer etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn Transportkosten nachgewiesen werden können.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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