Fundsachen

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Wenn Sie eine Fundsache gefunden haben, können Sie es über folgende Wege melden:
    • telefonisch,
    • per E-Mail,
    • persönlich oder
    • über die Onlinedienstleistung "Fundsache melden".
    Hinweise
    • Die gefunde Sache können Sie im Bürgerbüro abgeben
    • Sollte der Fundgegenstand einem Verlierer bzw. einer Verliererin zugeordnet werden können, benachrichtigen wir diese Person umgehend.
    • In Spenge befindet sich das Fundbüro im Bürgerbüro.
    • Sie sind als Finderin bzw. Finder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10 Euro dem zuständigen Fundbüro zu melden!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8a7632ed421c72ba6dcae9b0287b41ad

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Wo werden die Fundsachen aufbewahrt?
    • Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel und andere Kleintiere werden vom Tierschutzverein Vlotho u.U. e.V. (Tierheim Eichenhof) aufgenommen und von dort weiter vermittelt. Sie erreichen das Tierheim unter 05733 / 5665. Hierhin wenden Sie sich bitte auch, wenn Sie ein Tier im Stadtgebiet Spenge gefunden haben.
    • Sonstige Fundgegenstände wie Schlüssel, Portemonnaies, Regenschirme, Taschen, Handys, Uhren, Schmuck, Brillen werden im Fundbüro/Bürgerbüro sicher verwahrt.
    Was sind Ihre Ansprüche als Finder?
    • Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der oder die Verlierende nicht bekannt wurde.
      (Sie werden nach 6 Monaten Aufbewahrungsfrist von uns benachichtigt und können die Fundsache dann im Bürgerbüro abholen)
    • Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro.
    • Ersatz Ihrer etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn Transportkosten nachgewiesen werden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de