Fundsachen

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    FUNDBÜRO



    SIE HABEN ETWAS VERLOREN?

    Sie können telefonisch oder per E-Mail erfragen, ob wir eine solche Fundsache erhalten haben.

    Den Verlust eines Gegenstandes können Sie auch mit dem Online-Formular "Verlustanzeige" mitteilen.

    Noch einfacher geht es mit unserer Online-Suche im FunduS-Portal. Hierzu müssen Sie die Sache oder das Tier beschreiben und uns den Tag und möglichst auch Ort des Verlustes nennen.
    Oftmals lohnt es sich auch nach längerer Zeit noch einmal nachzufragen!

    Sollte ein Fundgegenstand dem Verlierer bzw. der Verliererin zugeordnet werden können, benachrichtigen wir diese Person umgehend.

     
    WO WERDEN DIE FUNDSACHEN AUFBEWAHRT?
    • Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel und andere Kleintiere werden vom Tierschutzverein  Vlotho u.U. e.V. (Tierheim Eichenhof) aufgenommen und von dort weiter vermittelt. Sie erreichen das Tierheim unter 05733 / 5665. Hierhin wenden Sie sich bitte auch, wenn Sie ein Tier im Stadtgebiet Löhne gefunden haben.

    • Sonstige Fundgegenstände wie Schlüssel, Portemonnaies, Regenschirme, Taschen, Handys, Uhren, Schmuck, Brillen werden im Fundbüro/Bürgerbüro sicher verwahrt.
     
    ANSPRÜCHE DES FINDERS / DER FINDERIN

    Der Finder bzw. die Finderin hat generell Ansprüche auf:

    • Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der oder die Verlierende nicht bekannt wurde,

    • den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro,

    • den Ersatz seiner bzw. ihrer etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn Transportkosten nachgewiesen werden können.

    Finder und Finderinnen, die Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, benachrichtigen wir nach Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist  über den Eigentumserwerb bzw. fordern sie schriftlich auf, die Fundsache innerhalb von vier Wochen abzuholen.  

    Wird die Fundsache nicht abgeholt, geht das Recht an der Fundsache auf die Stadt Löhne über.

    Sollte der Fundgegenstand einem Verlierer bzw. einer Verliererin zugeordnet werden können, benachrichtigen wir diese Person umgehend.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d5ad6eff5f0234132a70a320d03a821b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    Fax: 05732 100-9284

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Die Meldung eines Verlustes sowie die Nutzung des FunduS-Portals sind für Sie kostenfrei. Ansprüche des Finders bzw. der Finderin siehe oben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de