Fundsachen

    Fundsachen

    Hinweise für Metelen

    Beschreibung

    Hinweise für Metelen

    Allgemeine Informationen

    Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind. Wer eine verlorene Sache an sich nimmt, muss diese im Interesse des Verlierers des Gegenstandes oder Eigentümers unverzüglich dem Fundbüro mitteilen bzw. die Fundsache dort abgeben oder übersenden. Schlüsselfunde werden nicht einzeln erfasst. Bei Verlust setzen Sie sich bitte mit dem Ansprechpartner der Gemeinde Metelen in Verbindung.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ef5e874b10e5abb552eb9278bd2ff85

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Metelen

    Formulare

    Hinweise für Metelen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Metelen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Metelen

    Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat gem. § 965 Abs. 1 BGB dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten den Fund anzuzeigen. Die Anzeige hat unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, zu erfolgen.

    Den Pflichten des Finders stehen die Anwartschaft auf den Eigentumserwerb, wenn der Verlierer innerhalb von sechs Monaten nicht ermittelbar ist, Finderlohn und Anspruch auf Aufwendungsersatz gegenüber. Finder, die Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, werden nach Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist schriftliche aufgefordert, die Fundsache abzuholen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Metelen

    Etwas gefunden?
    Fundsachen können sowohl telefonisch als auch persönlich zur Anzeige gebracht werden. Bei größeren Fundsachen (z.B. Fahrrädern und anderen größeren Gegenständen) reicht es aus, eine Anzeige am Telefon abzugeben. Fahrräder können unter anderem auch von unserem Baubetriebshof abgeholt werden.

    Etwas verloren?
    Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie unser Online Fundverzeichnis nutzen. Dieses wird täglich aktualisiert. Einfach den Onlinedienst "Fundservice" nutzten. Hier können Sie alle Angaben zu Ihrem Gegenstand machen. Je genauer Sie Ihren Gegenstand beschreiben können, desto einfacher ist es für Sie unter allen registrierten Fundsache Ihren Gegenstand zu finden. Wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner im Fundbüro oder nutzen unseren Online-Service "Fundsachen Online-Suche".

    Fristen

    Hinweise für Metelen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Metelen

    Kosten

    Hinweise für Metelen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Metelen

    Fundtiere wie Hunde, Katzen oder ähnliches können im Rathaus nicht untergebracht werden. Wenn Sie das Fundtier nicht selbst zu Hause verwahren können, vermittelt das Fundamt eine Aufnahmestelle. Hierbei ist auch zu beachten, dass das Tierheim nur kurze Aufbewahrungszeiten hat! Die Betreiber der Tierheime dürfen nach Ablauf der Verweildauer die Fundtiere an Dritte veräußern! Der Unterbringungsort der Fundtiere ist beim Ansprechpartner der Gemeinde Metelen telefonisch zu erfragen!

    Weitere Informationen

    Hinweise für Metelen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de