Fundsachen
Hinweise für Metelen
Beschreibung
Hinweise für Metelen
Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind. Wer eine verlorene Sache an sich nimmt, muss diese im Interesse des Verlierers des Gegenstandes oder Eigentümers unverzüglich dem Fundbüro mitteilen bzw. die Fundsache dort abgeben oder übersenden. Schlüsselfunde werden nicht einzeln erfasst. Bei Verlust setzen Sie sich bitte mit dem Ansprechpartner der Gemeinde Metelen in Verbindung.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Metelen
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat gem. § 965 Abs. 1 BGB dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten den Fund anzuzeigen. Die Anzeige hat unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, zu erfolgen.
Den Pflichten des Finders stehen die Anwartschaft auf den Eigentumserwerb, wenn der Verlierer innerhalb von sechs Monaten nicht ermittelbar ist, Finderlohn und Anspruch auf Aufwendungsersatz gegenüber. Finder, die Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, werden nach Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist schriftliche aufgefordert, die Fundsache abzuholen.
Verfahrensablauf
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Etwas gefunden?
Fundsachen können sowohl telefonisch als auch persönlich zur Anzeige gebracht werden. Bei größeren Fundsachen (z.B. Fahrrädern und anderen größeren Gegenständen) reicht es aus, eine Anzeige am Telefon abzugeben. Fahrräder können unter anderem auch von unserem Baubetriebshof abgeholt werden.
Etwas verloren?
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie unser Online Fundverzeichnis nutzen. Dieses wird täglich aktualisiert. Einfach den Onlinedienst "Fundservice" nutzten. Hier können Sie alle Angaben zu Ihrem Gegenstand machen. Je genauer Sie Ihren Gegenstand beschreiben können, desto einfacher ist es für Sie unter allen registrierten Fundsache Ihren Gegenstand zu finden. Wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner im Fundbüro oder nutzen unseren Online-Service "Fundsachen Online-Suche".
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Fundtiere wie Hunde, Katzen oder ähnliches können im Rathaus nicht untergebracht werden. Wenn Sie das Fundtier nicht selbst zu Hause verwahren können, vermittelt das Fundamt eine Aufnahmestelle. Hierbei ist auch zu beachten, dass das Tierheim nur kurze Aufbewahrungszeiten hat! Die Betreiber der Tierheime dürfen nach Ablauf der Verweildauer die Fundtiere an Dritte veräußern! Der Unterbringungsort der Fundtiere ist beim Ansprechpartner der Gemeinde Metelen telefonisch zu erfragen!
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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