Fundsachen
Hinweise für Stadtlohn
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Eigentümerinnen sowie Eigentümer können sich beim Bürgerbüro melden.
Fundsachen, die in Verkehrsmitteln (z. B. Bussen) gefunden werden, werden bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen aufbewahrt.
Tiere (Katzen, Hunde und andere), die gefunden werden, werden beim Tierheim in Ahaus abgegeben. Sie werden dort für zehn Tage aufgenommen, danach ist ein Verkauf der Tiere zulässig.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Im Stadtgebiet gefundene und abgegebene Gegenstände der letzten sechs Monate sind auf folgender Seite zusammengefasst: Fundsachen der letzten sechs Monate
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen