Fundsachen

    Hinweise für Stadtlohn

    Beschreibung

    Hinweise für Stadtlohn

    nicht angegeben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c31d630737113ef1eef27692605bb73d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    48703 Stadtlohn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02563 87-87

    Fax: 02563 87-987

    E-Mail: buergerbuero@stadtlohn.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stadtlohn

    Formulare

    Hinweise für Stadtlohn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stadtlohn

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stadtlohn

    Die Eigentümerinnen sowie Eigentümer können sich beim Bürgerbüro melden.

    Fundsachen, die in Verkehrsmitteln (z. B. Bussen) gefunden werden, werden bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen aufbewahrt.

    Tiere (Katzen, Hunde und andere), die gefunden werden, werden beim Tierheim in Ahaus abgegeben. Sie werden dort für zehn Tage aufgenommen, danach ist ein Verkauf der Tiere zulässig.

    Fristen

    Hinweise für Stadtlohn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stadtlohn

    Kosten

    Hinweise für Stadtlohn

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stadtlohn

    Im Stadtgebiet gefundene und abgegebene Gegenstände der letzten sechs Monate sind auf folgender Seite zusammengefasst: Fundsachen der letzten sechs Monate

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stadtlohn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de