Fundsachen
Hinweise für Rheinbach
Beschreibung
Hinweise für Rheinbach
Angefangen von Fahrrädern, Uhren, Schlüsseln und Geldbörsen finden sich immer wieder Dinge, die andere verloren haben.
Die Fundsachen werden hier für die Dauer von 6 Monaten (gesetzliche Aufbewahrungsfrist) aufbewahrt.
Nach Ablauf dieser Frist geht die Fundsache, sofern der Finder von seinem Recht des Eigentumserwerbs Gebrauch macht, in sein Eigentum über. Hierüber erhält der Finder eine entsprechende schriftliche Bestätigung.
Wenn Sie selbst etwas verloren haben fragen Sie bitte nach, ob ein Finder den Gegenstand hier abgegeben hat. Selbst nach Wochen oder Monaten ist die Chance groß, dass Ihr Fahrrad, Handy oder Schlüssel doch noch gefunden wurde.
Wenn der Eigentümer seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros ermittelt werden kann, erfolgt umgehend eine Information.
Sollten Sie auf der Suche nach verlorenen Gegenständen oder Wertsachen sein, können Sie im Online-Fundbüro nachschauen, ob diese bereits im Fundbüro abgegeben wurden.
Versteigerungen der Fundsachen werden nicht mehr im Foyer des Rathauses durchgeführt. Auch dieses werden künftig über das v.g. Online-Portal durchgeführt. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Veröffentlichungen.
Online-Dienst
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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