Fundsachen

    Fundsachen

    Hinweise für Rheinbach

    Beschreibung

    Hinweise für Rheinbach

    Angefangen von Fahrrädern, Uhren, Schlüsseln und Geldbörsen finden sich immer wieder Dinge, die andere verloren haben.

    Die Fundsachen werden hier für die Dauer von 6 Monaten (gesetzliche Aufbewahrungsfrist) aufbewahrt.
    Nach Ablauf dieser Frist geht die Fundsache, sofern der Finder von seinem Recht des Eigentumserwerbs Gebrauch macht, in sein Eigentum über. Hierüber erhält der Finder eine entsprechende schriftliche Bestätigung.

    Wenn Sie selbst etwas verloren haben fragen Sie bitte nach, ob ein Finder den Gegenstand hier abgegeben hat. Selbst nach Wochen oder Monaten ist die Chance groß, dass Ihr Fahrrad, Handy oder Schlüssel doch noch gefunden wurde.

    Wenn der Eigentümer seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros ermittelt werden kann, erfolgt umgehend eine Information.

    Sollten Sie auf der Suche nach verlorenen Gegenständen oder Wertsachen sein, können Sie im Online-Fundbüro nachschauen, ob diese bereits im Fundbüro abgegeben wurden. 

    Versteigerungen der Fundsachen werden nicht mehr im Foyer des Rathauses durchgeführt. Auch dieses werden künftig über das v.g. Online-Portal durchgeführt. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Veröffentlichungen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d76f221b6863fcfd33f7096ee1c17084

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schweigelstraße 23

    53359 Rheinbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02226 917-358

    Fax: 02226 917-140

    E-Mail: buergerbuero@stadt-rheinbach.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheinbach

    Formulare

    Hinweise für Rheinbach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheinbach

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheinbach

    Fristen

    Hinweise für Rheinbach

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheinbach

    Kosten

    Hinweise für Rheinbach

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheinbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheinbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rheinbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de