Fundsachen
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Fundsachen, die beim Fundamt der Gemeinde Eitorf abgegeben werden, werden in das Fundbuch eingetragen und, sofern der Verlierer diese nicht abholt 6 Monate verwahrt. Danach hat der Finder nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Anrecht auf Herausgabe der Fundsache. Wenn keine Fundrechte geltend gemacht werden beziehungsweise darauf verzichtet werden wird, kommen die Fundsachen zur Versteigerung. Für die Verwahrung der Fundsachen werden je nach Wert des gefundenen Gegenstandes vom Verlierer Gebühren erhoben.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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