Fundsachen
Hinweise für Wegberg
Beschreibung
Hinweise für Wegberg
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss dies im Interesse des Verlierers eines Gegenstandes oder Eigentümers unverzüglich dem Fundbüro mitteilen und die Fundsache dort abgeben. Soweit sich aus der Fundsache Hinweise auf den Eigentümer ergeben, versucht die Stadt den Verlierer zu ermitteln und verständigt diesen umgehend.
Sie haben einen Gegenstand verloren und möchten wissen, ob er im Fundbüro abgegeben wurde? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wegberg
Formulare
Hinweise für Wegberg
Voraussetzungen
Hinweise für Wegberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wegberg
Verfahrensablauf
Hinweise für Wegberg
Fristen
Hinweise für Wegberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wegberg
Kosten
Hinweise für Wegberg
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wegberg
Weitere Informationen
Hinweise für Wegberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Wegberg