Fundsachen
Hinweise für Brüggen
Beschreibung
Hinweise für Brüggen
Sollten Sie eine Sache finden, können Sie diese beim Bürgerservice oder einer Polizeiposten Brüggen abgeben und anzeigen. Zur Anzeige einer Fundsache können Sie das unten aufgeführte Formular verwenden.
Nach einer Fundsache kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder mit dem unten angeführten Antragsassistenten gefragt werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 (0)2163 5701-200
E-Mail: buergerservice@brueggen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Sollte sich die Verliererin oder der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht gemeldet haben, kann die Finderin oder der Finder Anspruch auf den Fundgegenstand erheben und ihn gegen Bezahlung einer Verwaltungsgebühr, die sich nach dem Wert der Fundsache richtet, erhalten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Brüggen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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