Fundsachen
Hinweise für Jüchen
Beschreibung
Hinweise für Jüchen
Im Bürgerbüro können gefundene Gegenstände abgegeben oder gemeldet, bzw. der Verlust von Gegenständen gemeldet werden.
Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Bürgerbüro anzuzeigen.
Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf keine Besitzerin / kein Besitzer feststellen lässt. Die Fundsache kann von der Finderin / von dem Finder im Bürgerbüro zur Verwahrung abgegeben oder in Eigenverwahrung genommen werden.
Lässt sich anhand der Fundsache eine Eigentümerin / ein Eigentümer feststellen, wird diese/r unverzüglich durch das Bürgerbüro benachrichtigt.
Beim Fundbüro erhalten Sie außerdem eine Bescheinigung darüber, falls der vermisste Gegenstand nicht abgegeben wurde (sogenannte Negativbescheinigung/Verlustbescheinigung). Diese Bescheinigung können Sie beispielsweise Ihrer Versicherung vorlegen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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