Fundsachen

    Fundsachen

    Hinweise für Jüchen

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Im Bürgerbüro können gefundene Gegenstände abgegeben oder gemeldet, bzw. der Verlust von Gegenständen gemeldet werden.

    Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Bürgerbüro anzuzeigen.
    Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf keine Besitzerin / kein Besitzer feststellen lässt. Die Fundsache kann von der Finderin / von dem Finder im Bürgerbüro zur Verwahrung abgegeben oder in Eigenverwahrung genommen werden.

    Lässt sich anhand der Fundsache eine Eigentümerin / ein Eigentümer feststellen, wird diese/r unverzüglich durch das Bürgerbüro benachrichtigt.

    Beim Fundbüro erhalten Sie außerdem eine Bescheinigung darüber, falls der vermisste Gegenstand nicht abgegeben wurde (sogenannte Negativbescheinigung/Verlustbescheinigung). Diese Bescheinigung können Sie beispielsweise Ihrer Versicherung vorlegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8c6f7d7061e94c774c6680c1aa23c128

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    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02165 915-3233

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Jüchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de