Fundsachen

    Fundsachen

    Hinweise für Goch

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Im Rathaus befindet sich das Fundbüro, in dem im Stadtgebiet Goch gefundene Gegenstände abgegeben werden können. Der Fund einer Sache, die einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen und die Fundsache kann vom Finder dort zur Verwahrung abgegeben oder in Eigenverwahrung genommen werden.

    Soweit die Fundsache Aufschluss über den Eigentümer gibt, wird dieser durch das Fundbüro benachrichtigt. Wohnt der ermittelte Eigentümer außerhalb von Goch, so wird die Fundsache an das Fundamt der jeweiligen Gemeinde weitergeleitet.

    Der Finder, der auch minderjährig sein kann, kann das Eigentum an dem Gegenstand nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erwerben, wenn der Eigentümer die Sache nicht abgeholt hat und der Finder bei der Meldung seinen Eigentumsanspruch geltend gemacht hat. Er wird in diesem Fall von der Fundbehörde angeschrieben.

    Wird der Eigentümer bekannt, so steht dem Finder die Zahlung eines Finderlohns durch den Eigentümer in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro zu. Die Zahlung des Finderlohns ist gegebenenfalls vom Finder privatrechtlich durchzusetzen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Ggfs. Verlustanzeige der Polizei, Ggfs. Rechnung der Verlustsache

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Goch

    Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Es können Gebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Fundtiere

    Werden im Stadtgebiet Goch herrenlose Tiere gefunden oder aufgenommen, so sind diese nicht dem Fundbüro, sondern dem von der Stadt Goch beauftragten Tierheim-Kranenburg e.V. zu melden. Die Fundtiere können gegebenenfalls nach Terminabsprache abgeholt werden.

    Vorsicht beim Umgang mit Katzen! Man sollte nicht aus purer Liebe zum Tier freilaufende Katzen anfüttern, da sie dann häufig bleiben, es geht ihnen ja gut. Der Betroffene hat sich in diesem Fall jedoch des Tieres angenommen, so dass es nicht mehr herrenlos und somit auch kein Fundtier mehr ist. Das Tierasyl ist dann nicht verpflichtet, die Katze als Fundtier aufzunehmen.

    Die Adresse des Tierheims lautet:

    Tierheim-Kranenburg e.V.

    Keekener Str. 40

    47559 Kranenburg

    Telefon: 0 28 26 / 9 20 60

    Email: tierheim.kranenburg@aol.de

    Die Rechtslage zu Fundtieren

    Die Rechtslage ist eindeutig: § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt, dass Tiere keine "Sachen" sind, jedoch die für "Sachen" geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind. Da es aktuell keine gesetzliche Regelung speziell für Fundtiere gibt, gelten für sie die Bestimmungen zu "Fundsachen".Das heißt übersetzt: So, wie ich dazu verpflichtet bin, den auf der Straße gefundenen goldenen Ring beim Fundbüro abzugeben und ihn nicht an meinen Finger stecken darf, muss ich auch den Fund eines Tieres anzeigen - und darf es nicht einfach behalten. Es ist sogar meine Pflicht, mich darum zu kümmern, dass das gefundene Tier die Chance bekommt, möglichst rasch zu Herrchen oder Frauchen zurückzukehren.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de