Fundsachen
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
Im Rathaus befindet sich das Fundbüro, in dem im Stadtgebiet Goch gefundene Gegenstände abgegeben werden können. Der Fund einer Sache, die einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen und die Fundsache kann vom Finder dort zur Verwahrung abgegeben oder in Eigenverwahrung genommen werden.
Soweit die Fundsache Aufschluss über den Eigentümer gibt, wird dieser durch das Fundbüro benachrichtigt. Wohnt der ermittelte Eigentümer außerhalb von Goch, so wird die Fundsache an das Fundamt der jeweiligen Gemeinde weitergeleitet.
Der Finder, der auch minderjährig sein kann, kann das Eigentum an dem Gegenstand nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erwerben, wenn der Eigentümer die Sache nicht abgeholt hat und der Finder bei der Meldung seinen Eigentumsanspruch geltend gemacht hat. Er wird in diesem Fall von der Fundbehörde angeschrieben.
Wird der Eigentümer bekannt, so steht dem Finder die Zahlung eines Finderlohns durch den Eigentümer in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro zu. Die Zahlung des Finderlohns ist gegebenenfalls vom Finder privatrechtlich durchzusetzen.
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Ansprechpartner
Bürgerservice
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Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Fundtiere
Werden im Stadtgebiet Goch herrenlose Tiere gefunden oder aufgenommen, so sind diese nicht dem Fundbüro, sondern dem von der Stadt Goch beauftragten Tierheim-Kranenburg e.V. zu melden. Die Fundtiere können gegebenenfalls nach Terminabsprache abgeholt werden.
Vorsicht beim Umgang mit Katzen! Man sollte nicht aus purer Liebe zum Tier freilaufende Katzen anfüttern, da sie dann häufig bleiben, es geht ihnen ja gut. Der Betroffene hat sich in diesem Fall jedoch des Tieres angenommen, so dass es nicht mehr herrenlos und somit auch kein Fundtier mehr ist. Das Tierasyl ist dann nicht verpflichtet, die Katze als Fundtier aufzunehmen.
Die Adresse des Tierheims lautet:
Tierheim-Kranenburg e.V.
Keekener Str. 40
47559 Kranenburg
Telefon: 0 28 26 / 9 20 60
Email: tierheim.kranenburg@aol.de
Die Rechtslage zu Fundtieren
Die Rechtslage ist eindeutig: § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt, dass Tiere keine "Sachen" sind, jedoch die für "Sachen" geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind. Da es aktuell keine gesetzliche Regelung speziell für Fundtiere gibt, gelten für sie die Bestimmungen zu "Fundsachen".Das heißt übersetzt: So, wie ich dazu verpflichtet bin, den auf der Straße gefundenen goldenen Ring beim Fundbüro abzugeben und ihn nicht an meinen Finger stecken darf, muss ich auch den Fund eines Tieres anzeigen - und darf es nicht einfach behalten. Es ist sogar meine Pflicht, mich darum zu kümmern, dass das gefundene Tier die Chance bekommt, möglichst rasch zu Herrchen oder Frauchen zurückzukehren.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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