Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung

    Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Nach dem deutschen Recht führt eine Person einen oder mehrere Vornamen und einen Familiennamen. Familiennamen haben dabei die Funktion, die Zusammengehörigkeit mehrerer Personen zu einer Familie deutlich zu machen. Vornamen hingegen dienen dazu, Personen voneinander zu unterscheiden.

    Eine Person, die nach ausländischen Recht einen Namen erworben hat und deren Namensführung sich fortan nach deutschem Recht richtet (zum Beispiel durch Einbürgerung, Rechtswahl oder Sonderstatus), kann durch Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Standesamt die Namensführung an eine in Deutschland übliche Schreibweise und/oder Funktion angleichen. In der Erklärung wird bestimmt, welche Namen zukünftig geführt werden.

    Wer volljährig und geschäftsfähig ist, kann seinen Willen zur Angleichung der Namen nur persönlich erklären. Eine Erklärung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig.

    Ist der anzugleichende Name zugleich der Ehename oder soll Ehename werden, so kann die Erklärung während des Bestehens der Ehe nur gemeinsam mit dem Ehegatten abgeben werden.

    Kinder ab 14 Jahren können die Erklärung nur selbst abgeben; es bedarf hierzu zusätzlich der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.

    Eine Angleichungserklärung sowie die gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungs- und Einwilligungserklärungen müssen öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden.

    Zuständig für die Entgegennahme einer Angleichungserklärung ist das Standesamt, das das Geburtenregister des*der Betroffenen führt, beziehungsweise das Eheregister, wenn kein Geburtenregister im Inland geführt wird. Besteht kein Register, ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig. Der zur Entgegennahme zuständige Standesbeamte stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die wirksame Angleichung aus und informiert gleichzeitig die Meldebehörde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-93

    Fax: 05242 9040-91

    E-Mail: standesamt@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Für die Aufnahme einer Angleichungserklärung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

    • Geburtsurkunde (falls Sie im Ausland geboren sind, dann mit Übersetzung)
    • Personalausweis oder Reisepass oder Reiseausweis
    • vorheriger Nationalpass
    • Nachweis der Eheschließung (zum Beispiel Eheurkunde, Ehevertrag, Heiratsurkunde, falls Sie im Ausland geheiratet haben, mit Übersetzung)
    • falls die Ehe nicht mehr besteht: zusätzlich Nachweise über die Auflösung (zum Beispiel Eheregisterausdruck, Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftsvermerk)
    • Einbürgerungsurkunde

    Welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind  ist vom Einzelfall abhängig. Bitte informieren Sie sich beim Standesamt.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Eine Person hat den bisherigen Namen nach ausländischem Recht erworben und unterliegt fortan dem deutschen Namensrecht (durch Einbürgerung, Rechtswahl oder Sonderstatus).

    Rechtsgrundlage(n)

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    Art. 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), § 43 Personenstandsgesetz (PStG)

    Verfahrensablauf

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    Bitte informieren Sie sich beim Standesamt über den Ablauf und lassen sich beraten.

    Fristen

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    Keine

    Bearbeitungsdauer

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    Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de