Überführungserlaubnis
Hinweise für Radevormwald
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Die Beurkundung des Todes einer verstorbenen Person erfolgt, wenn die neben der ärztlichen Todesbescheinigung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die mitzubringenden Unterlagen sollten vorher beim Standesamt erfragt werden, da diese individuell verschieden sein können.
Sofern ein Bestattungshaus mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragt wurde, weiß dieses auch in der Regel über die benötigten Beurkundungsunterlagen Bescheid.
Eine auswärtig verstorbene Person muß beim Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen