Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter
Hinweise für Detmold
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Als Gewerbe zählt jede haupt- oder nebenberuflich selbstständige Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung und Dauer ausgelegt ist.
Wer sein Gewerbe erweitern oder ändern will, muss dieses ummelden.
Wer sein Gewerbe nicht mehr betreibt, muss dieses abmelden, z. B., wenn Sie den Betrieb in eine andere Stadt verlegen, den Betrieb aufgeben, Sie aus einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG) austreten
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der Originale, bei Meldung per Post, Fax oder Mail müssen die geforderten Unterlagen in Kopie beigefügt werden.
Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem der EU-Mitgliedstaaten:
- Personalausweis oder Pass
- ausländischer Pass oder Ausweis
Bei Einzelgewerbebetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat:
- ausländischer Pass
- gfs. Aufenthaltstitel
- die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung
Bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen, Gesellschaften bzw. Vereinen:
- persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis / Personalausweise
- Registerauszug des Amtsgerichtes; bei einer GmbH & Co.KG wird zusätzlich der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt.
Bei ausländischen juristischen Personen:
- persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis / Personalausweise
- Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister des Gründungsstaates und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache
Bei Handwerksbetrieben:
- Handwerkskarte
- Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bescheinigung über die Eintragung in die Nebenrolle der Handwerkskammer
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
- Erlaubnis bzw. Konzession des Ordnungsamtes (z. B. für Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Spielautomaten, Versteigerer)
- Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes (z. B. für Güterverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen)
- Erlaubnis des Gesundheitsamtes (z. B. für Apotheken)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gewerbean- oder ummeldung:
a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind 26,-- Euro
b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33,-- Euro
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,-- Euro
d) für die Zweitschrift der Gewerbeanmeldung 15,-- Euro
Bei schriftlicher Anmeldung fügen Sie deshalb bitte neben den benötigten Unterlagen auch einen Verrechnungsscheck über die Gebühr bzw. den Betrag in bar bei. Ansonsten wird Ihnen die Bestätigung mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung zugestellt.
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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