Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Nach dem Tode einer gewerbetreibenden Person darf das Gewerbe für Rechnung

    • des/der überlebenden Ehegatten/Ehegattin oder des/der überlebenden Lebenspartner oder Lebenspartnerin
    • des/der minderjährigen Erbenden während der Minderjährigkeit
    • des/der Nachlassverwalter/Nachlassverwalterin, des/der Nachlasspfleger/Nachlasspflegerin oder des/der Testamentsvollstrecker/Testamentsvollstreckerin

    in der Regel nur durch nach § 45 Gewerbeordnung (GewO) befähigte Stellvertretung betrieben werden. Auf Antrag kann die zuständige Stelle gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der gewerbetreibenden Person auch ohne eine solche Stellvertretung betrieben wird. Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_28c739e165795929e139a2069947c396

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36111

    E-Mail: 361-gewerbe@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Sterbeurkunde der verstorbenen Person
    • Zur Identifikation ist der Personalausweis oder der Reisepass mit einer Meldebestätigung vorzulegen
    • Ggf. weitere Nachweise in Abhängigkeit der Beziehung zur verstorbenen Person

    Wird der Antrag für eine andere Person gestellt, wird eine Vollmacht benötigt.

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Sie müssen den Antrag unverzüglich stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leverkusen

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de