Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

    Staatsangehörigkeitsausweis

    Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit und Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Im alltäglichen Leben kann man seine deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel durch einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass nachweisen.

    Unter Umständen benötigen Sie für einen bestimmten Zweck wie zum Beispiel eine Eheschließung oder für einen Arbeitgeber jedoch einen qualifizierten Nachweis über das Bestehen Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit.

    Die gesetzlichen Bestimmungen zur deutschen Staatsangehörigkeit ergeben sich aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz.

    Auf Antrag stellt Ihnen die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Bescheinigung über das Bestehen Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit, den sogenannten Staatsangehöigkeitsausweis, aus.

    Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Fachdienstes Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten.

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L32201 | Simone Mindthoff

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 18.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L32201 | Simone Mindthoff

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 18.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dinslaken

    • gültiger Pass des Antragstellers

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Dinslaken

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      25,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich für Fragen Ihrer anderen Staatsangehörigkeit betreffend an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de