Beibehaltungsgenehmigung / doppelte Staatsangehörigkeit
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Wer als Deutscher auf Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit.
Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen möchten und die deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls behalten möchten, so müssen Sie zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Hierfür ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
Über die Vorlage notwendiger Unterlagen und die Höhe von eventuell anfallenden Gebühren informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde.
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Ansprechpartner
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-0
Fax: 02161 25-53390
Voraussetzungen
- Sie haben einen Antrag gestellt. In diesem sind zum einen Gründe für den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit, zum anderen Gründe für den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit darzulegen.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Sie möchten eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben
- Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit behalten
- Für Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres muss vorliegen:
- Nachweis der Vertretungsbefugnis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte wenden Sie sich für Fragen Ihrer anderen Staatsangehörigkeit betreffend an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.07.2021