Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

    Beibehaltungsgenehmigung / doppelte Staatsangehörigkeit

    Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit und Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Wer als Deutscher auf Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit.

    Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen möchten und die deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls behalten möchten, so müssen Sie zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Hierfür ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

    Über die Vorlage notwendiger Unterlagen und die Höhe von eventuell anfallenden Gebühren informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde. 

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-0

    Fax: 02161 25-53390

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Antrag gestellt. In diesem sind zum einen Gründe für den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit, zum anderen Gründe für den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit darzulegen.
    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
    • Sie möchten eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben
    • Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit behalten
    • Für Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres muss vorliegen:
      • Nachweis der Vertretungsbefugnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich für Fragen Ihrer anderen Staatsangehörigkeit betreffend an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de