Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte BeglaubigungOnline erledigen

    Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte Beglaubigung

    Hinweise für Alsdorf

    Beschreibung

    Hinweise für Alsdorf

    Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.

    Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

    Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

    • Personalien zum/zur Minderjährigen
    • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
    • Reiseroute
    • Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen

    Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab. Gegebenenfalls kann eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro) oder auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung empfehlenswert sein.

    Auf besonderen Wunsch können die Unterschriften der Personensorgeberechtigten gebührenpflichtig amtlich beglaubigt werden.

    In diesem Fall ist die Vorsprache aller unterschriftsleistender Personen erforderlich, da die Unterschrift vor Ort getätigt werden muss!

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

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    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

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    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alsdorf

    Im Falle einer amtlichen Beglaubigung wird folgendes benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Kinderreisepass/Kinderausweis, falls noch kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden
    • Originaldokument
    • einseitige Kopien des Originaldokumentes, das beglaubigt werden soll.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Alsdorf

    • 4,20 € Beglaubigung
    • 2,50 € Unterschriftsbeglaubigung
    • 0,70 € Kopien bis zu 10 Seiten
    • 0,40 € Kopien ab der 11. Seite

    Anfallende Gebühren und Kosten sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alsdorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alsdorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de