Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte BeglaubigungOnline erledigen

    Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

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    Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.

    Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

    • Personalien des Kindes,
    • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten,
    • Reiseroute und
    • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en.

    Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich eine Kopie

    • seiner Geburtsurkunde und
    • der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten

    mit sich führen.

    Je nach Zielland,

    • müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
    • muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes übersetzt werden,
    • ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.

    Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.

    Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.

    Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen
    Amts. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die
    zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_46f1319c62d198b429bbd285d55a5f48

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: ema@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Personalausweis oder Reisepass, Kinderreisepass/Kinderausweis, falls noch kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden, Originaldokument, einseitige Kopien des Originaldokumentes, das beglaubigt werden soll

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Eine persönliche Vorsprache aller unterschriftsleistender Personen ist erforderlich, da die Unterschrift vor Ort getätigt werden muss.

    Fristen

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    keine

    Bearbeitungsdauer

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    • 15 Minuten (bei persönlicher Vorsprache, sofern alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen)

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Folgende Beglaubigungen sind nicht möglich:

    • Beglaubigungen Deutscher Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe und Heiratsurkunde) sind nicht möglich. Hier muss eine beglaubigte Abschrift durch das zuständige Standesamt erfolgen.
    • Privatrechtliche Angelegenheiten (z.B. Finanzierungsunterlagen, Abtretungen, Erbschaften) müssen vom Notar beglaubigt werden.

    Falls die Kopie eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses beglaubigt werden soll, muss als Nachweis eine Bescheinigung der Anforderungsstelle vorgelegt werden.

    Links:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de