Reiseausweis Ausstellung für Ausländer
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- § 55 Ausweisersatz (AufenthV)
Reiseausweis für Flüchtlinge:
- §§ 1 Absatz 3, 4 Absatz 1 Nr. 3 AufenthV
- Artikel 28 - Abkommen über Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951
Reiseausweis für Ausländer:
- §§ 4, 5, 6, 8, 9 Absatz 1, AufenthV
- § 6 Satz 3 AufenthV i.V.m. § 23 Absatz 4 AufenthG
Reiseausweis für Staatenlose
- §§ 1 Absatz 1 Nr. 4, 4 Absatz 1 Nr. 4 AufenthV
- Artikel 28 - Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen
Gebühren:
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
- bis zu 12 Wochen
Kosten
Hinweise für Soest
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Gebühren:
- Reiseausweis für Ausländer - 100 Euro
- Reiseausweis für Personen bis zum 24. Lebensjahr - 97 Euro
- Reiseausweis für Flüchtlinge, für Staatenlose, für Resettlement-Flüchtlinge - 70 Euro
- Reiseausweis für subsidiär Schutzberechtigte - 70 Euro
- Reiseausweis für Flüchtlinge, für Staatenlose, für Resettlement-Flüchtlinge - Personen bis zum 24. Lebensjahr - 38 Euro
- Neuausstellung eines Dokuments dem Zusatz Ausweisersatz - 72
- Reiseausweis ohne Speichermedium für Ausländer, für Flüchtlinge, für Staatenlose, für subsidiär Schutzberichtigte, Resettlement-Flüchtlinge unter 12 Jahre - 14 Euro
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen