Reiseausweis Ausstellung für Ausländer
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Anerkannte Flüchtlinge erhalten einen Reiseausweis für Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention, nachgewiesene Staatenlose basierend auf dem Staatenlosenübereinkommen, sofern nicht jeweils zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegenstehen. Andere Ausländer (auch subsidiär Schutzberechtigte) können einen Reiseausweis für Ausländer beantragen, über dessen Ausstellung im Ermessen durch die zuständige Ausländerbehörde entschieden wird. Die Unzumutbarkeit der Pass-/Passersatzbeantragung bei Behörden des Herkunftsstaates muss hierbei zuvor durch den Beantragenden gegenüber der Ausländerbehörde dargelegt und nachgewiesen werden, und kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Im Ausland übernehmen die deutschen Auslandsvertretungen die Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Detmold
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Reiseausweis Sie beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthV
Kosten
Hinweise für Detmold
Die Gebühren für die Erteilung eines Reiseausweises betragen zwischen 38,00 Euro (für unter 12jährige) und 100,00 Euro. (§§ 48 der Aufenthaltsverordnung).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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