Melderegisterauskunft - Erteilung SelbstauskunftOnline erledigen

    Selbstauskunft beantragen

    Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Auskünfte aus dem Melderegister werden in einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte unterschieden. Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten: 

    • Vor- und Familiennamen
    • aktuelle Anschriften
    • Doktorgrad

    Bei der erweiterten Melderegisterauskunft können zusätzlich

    • frühere Namen,
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    • frühere Anschriften,
    • Einzugsdatum und Auszugsdatum,
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
    • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

    mitgeteilt werden.

    Für jede einzelne Auskunft muss ein berechtigtes Interesse an den zu erteilenden Daten glaubhaft gemacht werden. Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Es bedarf grundsätzlich der Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht für Werbung und/oder Adresshandel genutzt wird. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben. Darüber hinausgehende Daten darf die Meldebehörde nicht mitteilen. Die Erteilung einer Melderegisterauskunft kann schriftlich per Post oder auf persönlichen Antrag, jedoch nicht telefonisch oder per Fax, erfolgen.

    Zur Beantragung einer Melderegisterauskunft können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_02962de2aa561e6207c3e271929c7396

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02303 103-3399

    Fax: 02303 103-3398

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    Nachweis über die Zahlung der Gebühren inkl. Anfrage

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

     

    Beantragung per Post

    Reichen Sie einen unterschriebenen formlosen Antrag ein.

     

    Online-Beantragung

    Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister online beantragen:

    • Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

    Kosten

    Hinweise für Unna

    Bei Anforderung der Auskunft ist der fällige Betrag vorab zu überweisen: Verwendungszweck: EMA sowie Familien- und Vorname der gesuchten Person
    IBAN: DE92443500600000081000
    BIC: WELADED1UNN
    11 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft
    15 Euro für eine erweiterte Melderegisterauskunft

    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de