Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Selbstauskunft beantragen

    Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.

    Beschreibung

    Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Die Auskunft umfasst:

    • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
    • die Empfänger und Empfängerinnen von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
      • der Speicherung sowie
      • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

    Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

    • die Arten der übermittelten Daten
    • als auch ihre Empfänger und Empfängerinnen erhalten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e447dc7525fb21df4be343b5e4f1dcc9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst 3.3 - Bürgerservice & Meldeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 8

    33154 Salzkotten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5258 507-0

    Fax: +49 5258 507-1900

    E-Mail: fachdienst-3.3@salzkotten.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Salzkotten

    Melderegisterauskünfte können online, schriftlich oder persönlich beantragt werden.

    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Salzkotten

    Einfache Melderegisterauskunft:
    Eine einfache Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten über die angefragte Person:

    • Vor- und Familienname
    • Anschrift
    • akademische Grade


    Erweiterte Melderegisterauskunft:

    Kann der Anfragende ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen, erteilt die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft, die zusätzlich zur einfachen Auskunft folgende Daten umfasst:

    • Tag und Ort der Geburt
    • frühere Vor- und Familiennamen
    • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
    • Staatsangehörigkeit
    • frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszuges
    • gesetzliche Vertreter
    • Sterbetag und -ort

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de