Selbstauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
In einer Melderegisterauskunft können Dritte Auskunft über Vor- und Zuname, akademische Grade, aktuelle und inaktuelle Anschriften einer in Lemgo gemeldeten Person erhalten.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der angefragten Person eindeutig festgestellt werden kann und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Die notwendige Erklärung muss innerhalb der Antragstellung bestätigt werden. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lemgo
persönlich:
- Personalausweis/Reisepass
- mindestens drei persönliche Angaben der gesuchten Person (Vor- und Zuname und Geburtsdatum oder bisherige Anschrift)
schriftlich (auch per E-Mail):
- Zahlungsnachweis
- Personalausweiskopie
- mindestens drei persönliche Angaben der gesuchten Person (Vor- und Zuname und Geburtsdatum oder bisherige Anschrift)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO))
- § 10 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Beantragung per Post
Reichen Sie einen unterschriebenen formlosen Antrag ein.
Online-Beantragung
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister online beantragen:
- Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Kosten
Hinweise für Lemgo
Auskünfte aus dem Melderegister sind kostenpflichtig, die Bezahlung muss im Voraus erfolgen.
- Einfache Melderegisterauskunft 11,00 €
- Erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 €
(Kartenzahlung bevorzugt)
Bankverbindung:
Sparkasse Lemgo
IBAN: DE63482501100000000299
BIC: WELADED1LEM
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.
Weitere Informationen
Hinweise für Lemgo
Aus dem Melderegister der Gemeinden können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Bitte beachten Sie für Anfragen die Möglichkeit der elektronischen Anfrage.
Bitte wenden Sie sich für Informationen zu dem Meldeportal für Behörden bzw. ZEMA Online an d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Lemgo