Selbstauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Rietberg
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Die Auskunft umfasst: die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten, die Empfänger und Empfängerinnen von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie die Zwecke und die Rechtsgrundlagen der Speicherung sowie der regelmäßigen Datenübermittlungen. Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über die Arten der übermittelten Daten als auch ihre Empfänger und Empfängerinnen erhalten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Das Team des Bürgerbüros
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05244 986-33333
E-Mail: buergerbuero@stadt-rietberg.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rietberg
Sie müssen sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrem Pass ausweisen.
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO))
- § 10 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rietberg
Persönliche Beantragung
- Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung, um einen Termin zu buchen.
- Alternativ können Sie ohne Termin zu den offenen Sprechstunden in unser Bürgerbüro kommen.
- Montag: 14:00 bis 16:30 Uhr
- Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021
Stichwörter
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