Selbstauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Melderegisterauskünfte auf Antrag an private Personen und sonstige nichtöffentliche Stellen
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Meldebehörden Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Dabei unterscheidet man zwischen einer einfachen und einer erweiterten Melderegisterauskunft.
Melderegisterauskünfte dürfen grundsätzlich nur erteilt werden, wenn durch die Suchkriterien eine Person eindeutig identifiziert werden kann. Dazu sind i. d. R. folgende Angaben zur gesuchten Person erforderlich:
- Familienname
- früherer Name
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Geschlecht
- letzte bekannte Anschrift
Melderegisteranfragen sind grundsätzlich nur zulässig, wenn die Stelle, die die Auskunft verlangt, erklärt, dass die Daten nicht für Werbungszwecke oder zum Adresshandel genutzt werden.
Ausnahmen:
- Die betroffenen Personen hat gegenüber der Meldebehörde eine Einwilligung erteilt, dass die Daten für diesen Zweck übermittelt werden dürfen.
- Die anfragende Stelle erfklärt gesondert, dass ihr eine Einwilligung der betroffenen Person über die Einholung einer Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels vorliegt. Der Meldebehörde ist in diesem Fall ein Prüfrecht vor Auskunftserteilung vorbehalten.
Mögliche Daten einer einfachen Melderegisterauskunft:
- Familienname
- Vorname
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- sofern die Person verstorben ist, dieses Tatsache
Online beantragen: einfache Melderegister- auskunft
Sofern Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen können, kann Ihnen eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese kann zusätzlich folgende Daten enthalten:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet, eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
- Sterbedatum und -ort sowie evtl. der Staat
Wenn eine Melderegisterauskunft auf Grund eines glaubhaft gemachten berechtigten Interesses erteilt wird, hat die Meldebehörde die betroffene Person über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft, unter Angabe des Anfragenden unverzüglich zu unterrichten. Dieses entfällt, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wurde.
Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, erhalten Sie eine neutrale Antwort mit folgendem Inhalt: Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden. Dieses kann der Fall sein, wenn z. B. die gesuchte Person nicht in Dülmen gemeldet ist, die Person nicht eindeutig identifiziert werden kann oder eine Auskunftssperre für dieses Person besteht.
Rechtsgrundlagen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dülmen
- Antrag einfache Melderegisterauskunft
- Antrag erweiterte Melderegisterauskunft (bitte entsprechenden Nachweis beifügen!)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO))
- § 10 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Beantragung per Post
Reichen Sie einen unterschriebenen formlosen Antrag ein.
Online-Beantragung
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister online beantragen:
- Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Kosten
Hinweise für Dülmen
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Dülmen