Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Selbstauskunft beantragen

    Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Melderegisterauskünfte sind grundsätzlich nur schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde zu beantragen - der Antrag muss unterschrieben eingereicht werden.

    Alternativ ist bei der einfachen Melderegisterauskunft auch ein Online-Antrag möglich. 

    Auskünfte werden nur erteilt, wenn mindestens drei übereinstimmende Daten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum) durch den Anfragenden genannt werden. Folgende Daten werden übermittelt:

    Einfache Melderegisterauskunft:

    • Vor- und Familienname,
    • Doktorgrad,
    • Anschrift

    Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Vor- und Familienname,
    • Doktorgrad,
    • Anschrift,
    • Geburtsdatum und -ort,
    • Staatsangehörigkeit,
    • Familienstand,
    • Geschlecht,
    • Sterbetag und -ort.

    Die erweiterte Melderegisterauskunf wird nur bei nachgewiesenem berechtigten Interesse erteilt (z.B. Mahnbescheid des Amtsgerichtes). Es wird nur Auskunft über die Daten erteilt, die unbedingt erforderlich sind. Die Verwendung der Daten ist auf diesen bestimmten Zweck begrenzt. Eine weitere Verwendung der Daten ist nicht gestattet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9b986f29830c93a0889d0c8a82f82548

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerzentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

     

    Beantragung per Post

    Reichen Sie einen unterschriebenen formlosen Antrag ein.

     

    Online-Beantragung

    Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister online beantragen:

    • Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de