Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Selbstauskunft beantragen

    Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.

    Beschreibung

    Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Die Auskunft umfasst:

    • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
    • die Empfänger und Empfängerinnen von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
      • der Speicherung sowie
      • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

    Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

    • die Arten der übermittelten Daten
    • als auch ihre Empfänger und Empfängerinnen erhalten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6ecb2b2d190011ded76ace12406e0062

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 12

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    • Identitätsnachweis der anfragenden Person
    • Hinweise zur zweifelsfreien Identifizierung der angefragten Person (Familienname, früherer Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht oder Anschrift)
    • Erklärung, dass die angeforderten Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden
    • Erweiterte Melderegisterauskunft: zusätzlich Nachweis des berechtigten oder des rechtlichen Interesses
    • Gruppenauskunft: zusätzlich Nachweis des öffentlichen Interesses
    • Melderegisterauskunft in besonderen Fällen: lassen Sie sich bitte im Bürgerbüro über die zusätzlichen erforderlichen Unterlagen beraten, da diese nach Fallgestaltung unterschiedlich sind.

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    Melderegisterauskunft

    • Antrag auf Melderegisterauskunft mit entsprechenden Nachweisen.
    • Prüfung der Voraussetzungen durch das Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef.
    • Erteilung der Melderegisterauskunft, einer neutralen Antwort oder Ablehnung der Auskunft.

    Meldebestätigung

    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef

    Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und kann nur vom Bürgerbüro eingeschätzt werden.

    In der Regel dauert eine einfache Melderegisterauskunft eine Woche, jede weitere Form zwei bis vier Wochen.

    Eine Meldebestätigung kann in einem Termin im Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef bearbeitet werden.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de