Selbstauskunft beantragen
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger und Empfängerinnen von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger und Empfängerinnen erhalten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
- Identitätsnachweis der anfragenden Person
- Hinweise zur zweifelsfreien Identifizierung der angefragten Person (Familienname, früherer Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht oder Anschrift)
- Erklärung, dass die angeforderten Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden
- Erweiterte Melderegisterauskunft: zusätzlich Nachweis des berechtigten oder des rechtlichen Interesses
- Gruppenauskunft: zusätzlich Nachweis des öffentlichen Interesses
- Melderegisterauskunft in besonderen Fällen: lassen Sie sich bitte im Bürgerbüro über die zusätzlichen erforderlichen Unterlagen beraten, da diese nach Fallgestaltung unterschiedlich sind.
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Honnef
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef
Melderegisterauskunft
- Antrag auf Melderegisterauskunft mit entsprechenden Nachweisen.
- Prüfung der Voraussetzungen durch das Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef.
- Erteilung der Melderegisterauskunft, einer neutralen Antwort oder Ablehnung der Auskunft.
Meldebestätigung
- Terminvereinbarung über das Onlineterminvereinbarungsprogramm der Stadt Bad Honnef
- Erteilung der Meldebestätigung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Honnef
Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und kann nur vom Bürgerbüro eingeschätzt werden.
In der Regel dauert eine einfache Melderegisterauskunft eine Woche, jede weitere Form zwei bis vier Wochen.
Eine Meldebestätigung kann in einem Termin im Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef bearbeitet werden.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Bad Honnef