Selbstauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Das Melderegister ist kein öffentliches Register. Es dient behördlichen Zwecken. Privatpersonen haben daher grundsätzlich nur einen Anspruch auf die Erteilung einer einfachen Meldregisterauskunft (Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift sowie sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache). Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.Darüber hinaus ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung odes des Adresshandels zu verwenden.
Sie können die Melderegisterauskunft auch online beantragen und zahlen. Hierzu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
Andere Auskünfte werden aber in der Regel erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden. Weiterhin muss die Person, über die eine Melderegisterauskunft gewünscht wird, für die Meldebehörde eindeutig identifizierbar sein, d.h. dass z.B. bei Namensgleichheiten keine Auskunft erteilt wird, wenn der Anfragende z.B. das Geburtsdatum oder die Anschrift nicht nennen kann. Sie tragen daher zu einer raschen und positiven Beantwortung Ihrer Anfrage bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben über die gesuchte Person machen.
Elektronische Melderegisterauskunft (eMelderegisterauskunft)
Die eMelderegisterauskunft ermöglicht Behörden sowie privaten Großnutzern (z.B. Inkasso-Unternehmen, Rechtsanwälte, Banken ...) über einen einzigen Zugangspunkt den Zugriff auf Daten für die "einfache Melderegisterauskunft". Melderegisteranfragen werden so zeit- und kostensparend auf digitalem Wege nach höchsten Sicherheitsstandards abgewickelt.
Nutzungsbedingungen
Behörden müssen sich zur Nutzung der elektronischen Melderegisterauskunft bei d-NRW registrieren lassen. Unternehmen (private Großkunden) müssen sich zur Nutzung der elektronischen Melderegisterauskunft bei ZEMA (zentrale einfache Melderegisterauskunft) registrieren lassen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-0
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
- Angaben über die gesuchte Person (möglichst genau)
(Name, Vorname und wenn möglich das Geburtsdatum bzw. letzte bekannte Anschrift) - Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herzogenrath
Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Beantragung per Post
Reichen Sie einen unterschriebenen formlosen Antrag ein.
Online-Beantragung
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister online beantragen:
- Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath