Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Die Auskunft umfasst:

    • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
    • die Empfänger und Empfängerinnen von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
      • der Speicherung sowie
      • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

    Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

    • die Arten der übermittelten Daten
    • als auch ihre Empfänger und Empfängerinnen erhalten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_947f6c15a7cbf6e33f2d56f66aa29f18

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Person muss in Goch gemeldet sein. Sie müssen Ihr Ausweisdokument vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung ist ein Termin erforderlich 
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

     

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen :

    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de