Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Selbstauskunft beantragen

    Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Oberhausen

    Einfache Auskünfte aus dem Melderegister gemäß § 44 des Bundesmeldegesetzes (BMG)  an private Dritte dürfen nur dann erteilt werden, wenn die gesuchte Person im Melderegister eindeutig identifiziert werden kann.

    Kann die Person im örtlichen Melderegister nicht einwandfrei identifiziert werden, so wird gem. § 44.3 BMG  i. V. m. den Verwaltungsvorschriften zu § 44.3 BMG einen neutrale Auskunft erteilt.
    Durch die anfragende Person oder Stelle bedarf es einer Erklärung, dass die angeforderten Daten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet werden.
    Dies gilt nicht, sofern zuvor gegenüber der Meldebehörde oder der um Auskunft verlangenden Person oder Stelle (z.B. einer Firma/GmbH) die ausdrückliche Einwilligung für einen oder beide dieser Zwecke erteilt wurde.
    Sofern die begehrten Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret in der Anfrage anzugeben.

    Die Zuständigkeit der einzelnen Bürgerservicestellen richtet sich in Oberhausen nach dem Nachnamen der gesuchten Person:

    Der Antrag ist schriftlich oder per E-Mail zu stellen.

    Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 11,00 Euro.
    Die Gebühren für andere Melderegisterauskünfte im Sinne des § 45 des Bundesmeldegesetzes sind bei der zentralen Bearbeitung des Bereiches 2-4/Öffentliche Ordnung und Bürgerservice per E-Mail zu erfragen.

    Eine Terminvergabe für dieses Anliegen ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4406f3c2a23f9952ab6a89901d1740bb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 06.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Sterkrade

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 66

    46145 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Osterfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Bottroper Straße 183

    46117 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Alt-Oberhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwartzstraße 72

    46045 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

     

    Beantragung per Post

    Reichen Sie einen unterschriebenen formlosen Antrag ein.

     

    Online-Beantragung

    Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister online beantragen:

    • Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

    Kosten

    Hinweise für Oberhausen

    11,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Oberhausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de