Selbstauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Oberhausen
Einfache Auskünfte aus dem Melderegister gemäß § 44 des Bundesmeldegesetzes (BMG) an private Dritte dürfen nur dann erteilt werden, wenn die gesuchte Person im Melderegister eindeutig identifiziert werden kann.
Kann die Person im örtlichen Melderegister nicht einwandfrei identifiziert werden, so wird gem. § 44.3 BMG i. V. m. den Verwaltungsvorschriften zu § 44.3 BMG einen neutrale Auskunft erteilt.
Durch die anfragende Person oder Stelle bedarf es einer Erklärung, dass die angeforderten Daten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet werden.
Dies gilt nicht, sofern zuvor gegenüber der Meldebehörde oder der um Auskunft verlangenden Person oder Stelle (z.B. einer Firma/GmbH) die ausdrückliche Einwilligung für einen oder beide dieser Zwecke erteilt wurde.
Sofern die begehrten Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret in der Anfrage anzugeben.
Die Zuständigkeit der einzelnen Bürgerservicestellen richtet sich in Oberhausen nach dem Nachnamen der gesuchten Person:
- Buchstabenkreis A-C: Bürgerservice Osterfeld
- Buchstabenkreis D-M: Bürgerservice Sterkrade
- Buchstabenkreis N-Z: Bürgerservice Alt-Oberhausen
Der Antrag ist schriftlich oder per E-Mail zu stellen.
Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 11,00 Euro.
Die Gebühren für andere Melderegisterauskünfte im Sinne des § 45 des Bundesmeldegesetzes sind bei der zentralen Bearbeitung des Bereiches 2-4/Öffentliche Ordnung und Bürgerservice per E-Mail zu erfragen.
Eine Terminvergabe für dieses Anliegen ist nicht möglich.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO))
- § 10 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Beantragung per Post
Reichen Sie einen unterschriebenen formlosen Antrag ein.
Online-Beantragung
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister online beantragen:
- Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Kosten
Hinweise für Oberhausen
11,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Oberhausen