Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um ein zusätzliches Beförderungsgebiet (bei Taxen)

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um ein zusätzliches Beförderungsgebiet (bei Taxen)

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Wer gewerblich Personen befördern möchte, z. B. mit

                - Taxen,
                - Mietwagen,
                - Krankenkraftwagen,
                -
    gebündelten Bedarfsverkehr,
                - Pkw Linienverkehr/Ausflugsfahrten,

    benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.


    Voraussetzung:
    Sie müssen das 21.  Lebensjahr, für Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3268ef76b4016e3b1fba4f371683afc5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 2

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7001

    Fax: 02381 17-2932

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 2

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7001

    Fax: 02381 17-2932

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-2243

    Fax: 02381 17-2884

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    • Personalausweis oder Reisepass
    • eine gültige deutsche, EU- oder EWR-Fahrererlaubnis (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum)
    • Führungszeugnis (meistens zu beantragen bei den Bürgerämtern - bitte direkt an die Führerscheinstelle schicken lassen
    • eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 1 Jahr)
    • und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Gutachten einer Arztin/ eines Arztes, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Leistungsdiagnostik).



      Liste einiger anerkannter Betriebs-/Arbeitsmediziner, die berechtigt sind, die Untersuchung nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV, dem sog. Leistungstest, durchzuführen:

    • Dr. med. M. Fischer, Winfriedplatz 1, 59071 Hamm
    • Gesundheitsteam - Gesellschaft für Betriebsmedizin mbH,
      Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm
    • Werkarztzentrum Westfalen-Mitte e.V, in der St. Barbara-Klinik,
      Am Heessener Wald 6 - 59073 Hamm
    • Dr. med. Manfred Kordt, Alte Sraße 24, 59227 Ahlen (Vorhelm)
    • Dr. med. Helmut Müller, Bahnhofstraße 1-5, 48143 Münster
    • Dr. med. Klaus Gorschlüter, Loekampstraße 37, 45770 Marl
    • ASZ GmbH & Co.KG, Parkstr. 45, 59229 Ahlen

    • wenn die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: 
      zusätzlich einen Nachweis der Fachkunde im Sinne des § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV.

      Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden. Die geeignete Stelle wird durch die für das Personenbeförderungsgesetz zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen bestimmt.

    • wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenwagen gelten soll: zusätzlich einen Nachweis über Ihre Ausbildung in erster Hilfe

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hamm

    Rechtsgrundlage(n)

    § 48 Abs. 6 FeV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hamm

    Fristen

    Hinweise für Hamm

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hamm

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    • bei Ersterteilung 43,90 €
    • bei Verlängerung 38,00 €

    • zzgl. - bei erforderlichem Umtausch
    • des alten Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein  30,30 €                                                                                                                                                                                                      

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hamm

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hamm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de